Mit Bestürzung stellen wir immer wieder fest, dass offensichtlich in gerade jüngeren Fan-Kreisen die Meinung herrscht, dass das “Ziehen” von gegnerischen Schals oder Zaunfahnen straffrei sei. Dem ist Mitnichten so! Die Gerichte kennen im Bereich der Fußball-Delikte keine Traditionen, die z.B. dem “Maibaumklau” vergleichbar wäre.

Damit fällt das ziehen regelmäßig unter die erheblich mit Strafe bedrohten Raubdelikte wo gem. § 249 Strafgesetzbuch mal ganz locker ein Jahr Mindeststrafe droht. Die Tat ist damit ein Verbrechen. Es nützt auch nicht die Bohne, wenn der “Gegner” ein “anständiger” Kerl ist, der die Sache nicht verfolgen will. Das spielt bei solchen Delikten nämlich keine Rolle. Also aufgepasst...!!!

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.