Staatsanwaltschaft Nürnberg schweigt zu Verfahrensverlauf gegen Polizisten
Nach dem letzten Gastspiel des Vereins aus München, der Applaus ins Gefängnis schickt und Fans wegen Beleidigungen drei Jahre aussperrt, war in den Zeitungen zu lesen, dass ein Münchner Polizist in zivil wegen einer Gewaltstraftat verhaftet wurde.
Komischerweise hörte man von dem Vorkommnis seither nichts mehr, obwohl doch gerade Verfahren rund ums Stadion immer eine Pressemitteilung wert sind.
Auch auf Nachfrage der Rot-Schwarzen Hilfe konnte kein Licht ins Dunkel gebracht werden.
Eine Auskunft erfolge nur gegenüber Medienvertretern, so die Pressestelle bei der Staatsanwaltschaft. Der Hinweis der RSH, dass auf der Homepage auch über das Zeitgeschehen berichtet werde, führte nicht zu einer Meinungsänderung.
So kann man nur mutmaßen, wie das Verfahren, das von Amts wegen eingeleitet werden muss, zum Abschluss gebracht wurde…
1. Anfrage RSH an den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Nürnberg am 26.11.2014:
….wie wir den Nürnberger Nachrichten entnommen haben, kam es im Umfeld des Spieles des 1. FC Nürnberg am 08. Februar 2014 gegen den FC Bayern München zur Festnahme eines Polizeibeamten, gegen den der Verdacht einer Gewaltstraftat bestand. Bis dato gab es nach unserer Wahrnehmung keinerlei weitere Berichterstattung zu dem Fall. Daher bitten wir Sie höflich unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften um Beantwortung folgender Fragen:
1. Trifft es zu, dass an dem Spieltag ein Polizeibeamter verhaftet wurde?
2. Ist es richtig, dass der Vorwurf eine Gewaltstraftat ist?
3. Wurde das Verfahren bereits abgeschlossen?
4. Falls ja, mit welchem Ergebnis?
5. Falls nein, für wann ist mit einer abschließenden Verfügung zu rechnen?
1. Antwort Pressesprecher Staatsanwaltschaft Nürnberg am 26.11.2014:
als Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth kann ich nur Medienvertretern Auskünfte erteilen. Für Auskünfte an Privatpersonen, Rechtsanwälte, Interessenverbände o.ä. gelten insoweit andere Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten.
Ich muss Sie deshalb bitten, Ihre Anfrage nach dem Stand des Verfahrens
schriftlich an die Staatsanwaltschaft zu richten und dabei insbesondere auch
darzulegen, weshalb Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung
haben. Rein vorsorglich weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ein rein
allgemeines oder auch politisches Interesse insoweit nicht ausreichend ist.
2. Anfrage RSH an den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Nürnberg am 04.12.2014:
Bezugnehmend auf Ihre Darlegungen möchten wir darauf hinweisen, dass die Rot-Schwarze Hilfe durch das Betreiben einer Homepage, auf der immer wieder für unser Themenfeld relevante "News" veröffentlicht werden, unseres Erachtens neben dem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auch die Funktion eines presseähnlichen Mediums ausfüllt. Diesbezüglich bitten wir darum, die Möglichkeit einer Auskunftserteilung Ihrerseits nochmals zu prüfen
2. Antwort Pressesprecher Staatsanwaltschaft Nürnberg am 08.12.2014:
…die Homepage der Rot-Schwarzen Hilfe war mir bereits bei Beantwortung Ihrer Anfrage vom 26.11.2014 bekannt. Auch eine nochmalige Überprüfung der Rechtslage hat ergeben, dass ich aus den Ihnen bereits mitgeteilten Gründen keine Auskunft erteilen kann.