Ihr Antrag zum Erlass von Betretungsverboten nach Art. 7 LStVG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen bekannt ist, haben Sie mit Schreiben vom 23.10.2012 bei der Stadt Fürth den Erlass von mehreren Betretungsverboten für das Stadtgebiet Fürth für den Zeitraum 24.11.2012, 8:00 Uhr bis 24.11.2012, 24:00 Uhr bei der Stadt Fürth beantragt.

Unabhängig von der Frage, ob eine Ermächtigungsgrundlage für die Inhalte polizeilicher Ermittlungsverfahren an eine Gemeinde besteht, ist festzustellen, dass Sie in Ihrem Antrag eine Vielzahl von Vorfällen mit strafrechtlichem Hintergrund aus dem Vorleben der betreffenden Personen in Ihrem Antrag benannt haben.

Dabei fällt auf, dass Sie in Ihrem Antrag zwar eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen zitieren, allerdings keine Angaben zu deren Ergebnis machen. In einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen erwähnen Sie Ermittlungsverfahren, die am Ende nach § 170 Abs. II StPO eingestellt wurden. Die Stadt Fürth wird hierüber nicht in Kenntnis gesetzt. Vielmehr liest sich Ihr Antrag so, als ob sich ein Anfangsverdacht am Ende auch bestätigt hätte.

Nun sollte bekannt sein, dass die Stadt Fürth für den Erlass der von Ihnen beantragten Verwaltungsakte ein eigenes – nicht das Ihrer Behörde – Ermessen auszuüben hat. Es stellt sich die Frage, wie sich die Gemeinde ein solches bilden soll, wenn sie nur Teile der relevanten Information erhält.

Offen gestanden drängt sich der Eindruck auf, dass die Stadt Fürth über zugunsten der Betroffenen sprechende Tatsachen bewusst in Unkenntnis belassen werden, damit ein von Ihrer Behörde für rechtmäßig erachteter Verwaltungsakt nach Ihrem Wunsch ergehen sollte.

Wir bitten Sie höflich um Aufklärung, welchen Zweck denn das Unterdrücken „entlastender Information“ zu den Betroffenen verfolgte. Weiterhin bitten wir um eine Erklärung dahingehend, auf welchem rechtlichen Grundsatz denn die Beantragung der Betretungsverbote ohne die bezeichneten Angaben beruht. Ist es übliche Verwaltungspraxis, ermessensrelevante Tatsachen nur einseitig mitzuteilen?

Ihrer Rückmeldung, die wir gerne auf unserer Homepage veröffentlichen möchten, sehen wir entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rot-Schwarze Hilfe

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