Die Rot-Schwarze Hilfe ist eine übergreifende Solidaritätsgemeinschaft zur Unterstützung von Fans des 1. FC Nürnberg, die aufgrund von Ereignissen bei FCN-Spielen Probleme mit der Justiz oder Polizei bekommen haben.
Am 14.12.08 leistete sich die Polizei München zum wiederholten Male mehrere Übergriffe auf Fans des 1. FC Nürnberg. Höhepunkt dieser übertriebenen und in unseren Augen auch sinnlosen Aktionen war die Umleitung von fünf Fanbussen des 1. FC Nürnberg vor dem Spiel in ein Waldstück, wo man dann von einer nicht geringen Anzahl von Polizeibeamten des USK und einigen Zivilbeamten empfangen wurde. Ein Polizeibeamter klärte die Businsassen über die nun folgende Prozedur auf. Diese sah wie folgt aus:
Jeder Insasse wurde EINZELN aus dem Bus beordert.
Jeder Insasse erhielt eine Nummer und wurde abfotografiert.
Jeder Insasse musste seine Personalien abgeben und überprüfen lassen.
Jeder Insasse musste eine gründliche Leibesvisitation über sich ergehen lassen.
Auch der Bus wurde, ohne dass ein Mitfahrer oder der Busfahrer anwesend sein durfte, gründlich durchsucht. Danach wurden die einzelnen Personen in einen abgesperrten Bereich geführt, der auch bis Ende der Durchsuchung nicht verlassen werden durfte. Schon vor Beginn dieser Schikane wurde uns von einem Polizeibeamten mitgeteilt, dass es durchaus ein wenig Zeit in Anspruch nähme und wir das Spiel wohl nicht „zur Gänze“ sehen werden – selbst wenn wir vorbildlich kooperieren würden (Aufnahme der Ansprache liegt der Rot-Schwarzen Hilfe vor).
Bei der Durchsuchung der Personen (inkl. Busfahrer) und des Busses sowie bei der Überprüfung der Pesonalausweise konnte die Polizei nichts feststellen, das die obige Aktion rechtfertigen würde.
Wir fragen nun im Namen unserer Mitglieder, was mit den abgegebenen Daten und dem Foto passiert? Müsste die Polizei diese Daten und das Foto, da ja keine Straftat begangen wurde, nicht selbsttätig löschen oder muss das beantragt werden? Ist eine spätere Überprüfung, ob die Daten wirklich gelöscht wurden, in irgendeiner Form möglich, durch ihre Institution oder durch einen Anwalt?
Für eine ausführliche Beantwortung unserer Anfrage wäre Ihnen die Rot-Schwarze Hilfe sehr verbunden.
Antwort vom Bayer. Datenschutzbeauftragten - 19.01.2009
Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG);
Ihre Anfrage vom 25.12.2008 wegen der Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten bei der Bayerischen Polizei anlässlich der Begegnung TSV 1860 – 1. FC Nürnberg am 14.12.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Art. 9 Bayerisches Datenschutzgesetz kann sich jeder an den Landesbeauftragten für den Datenschutz mit dem Vorbringen wenden, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch bayerische öffentliche Stellen in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Eine solche persönliche Betroffenheit lässt sich Ihrem Schreiben nicht entnehmen. Allgemein kann ich Ihnen aber zu Ihrer Anfrage Folgendes mitteilen:
Der Betroffene einer polizeilichen Speicherung hat nach Art. 48 Polizeiaufgabengesetz (PAG) grundsätzlich einen Auskunftsanspruch über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Für die Entscheidung über eine Auskunftserteilung an den Betroffenen ist zunächst die speichernde Stelle selbst zuständig. Dies gilt auch für die Entscheidung über die Löschung solcher Speicherungen. Die Betroffenen können sich deshalb im Hinblick auf den von Ihnen geschilderten Sachverhalt unter Angabe ihrer vollständigen Namen und Geburtsdaten an das Polizeipräsidium München, Ettstraße 2, 80333 München, oder das Bayerische Landeskriminalamt, Maillingerstraße 15, 80636 München, wenden.
Sollten sie nach einer angemessenen Wartezeit von der Polizei keine Antwort erhalten oder sollten sie mir nach der Antwort der Polizei Anhaltspunkte für Datenschutzverletzungen zu ihrer Person mitteilen können, können sie sich gerne an mich wenden.