Ein sehr lesenswerter Kommentar zum Thema gibt es hier:

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1103896.fanrechte-verlogener-kampf.html

 

Eine kleine Anmerkung unsererseits: Beim Punkt 4 Störerlage, Unterpunkt 4.1 Gewaltpotential steht im ZIS-Bericht auf Seite 10:

"Zielgerichtete Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere nach aus Ihrer Sicht überzogenen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden und Ordnerdienste, teilweise auch unter Begleitung sogenannter Szeneanwälte."

Die ZIS/Polizei stört es, dass Gegendarstellungen bzw. ein anderer Blickwinkel auf Geschehnisse verbreitet werden. Offenbar findet es die ZIS ungeheuerlich, dass sich die Fußballszenen erlauben, Maßnahmen der Sicherheitsbehörden rechtlich zu prüfen.

Ein Fußballstadion ist kein rechtsfreier Raum, heißt es doch so oft von Behörden und Politikern. Den Ball können wir gerne zurückpassen!

Die Beiziehung von Anwälten ist mittlerweile notwendig und grundrechtlich auch nicht falsch bzw. verboten. Wenn dies in einem ZIS-Bericht ausdrücklich erwähnt wird, kann das nur bedeuten, dass die Arbeit von Fanhilfen und deren Anwälten, auch weiterhin sehr wichtig sein wird!

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