Die CSU lobt ihren neuen Gesetzesvorschlag zur Ausweitung der Kompetenzen als eine Maßnahme für die Ausweitung der Bürgerrechte der Menschen. Das Prädikat „Zynisch“ trifft diese Haltung wohl am ehesten.

Wir leben in einer Demokratie, die CSU wird von vielen Bürgern Bayerns gewählt, auch gerade deswegen, da sie sich seit jeher und nun wieder in brennender Aktualität dem Thema Sicherheit verschrieben hat.

Dass dabei mit dem Polizeiaufgabengesetz das Grundgesetz umgangen, mehr oder weniger außer Kraft gesetzt wird, stört dabei nur wenige.

Ein Rechtsanwalt des Strafrechts in einer Anhörung des Landtags Bayern konstatierte, „dass  der Charakter der Polizei sich vollständig verändern wird und wir eine Polizei mit Machtbefugnissen sehen werden, wie sie es seit 1945 nicht mehr gegeben hat.“

Dies mag nun zunächst nach Populismus klingen, jedoch hat das beschlossene Gefährdergesetz wenig mit Populismus zu tun, wie nun das neue Polizeiaufgabengesetz (kurz: PAG), das momentan in einer ersten Lesung im Landtag behandelt wurde und wohl Mitte Mai gesetzlich im Landtag verabschiedet werden wird.

Diese Maßnahmen sind Fakt – kein populistisches Hirngespinst. Sie erregen auch deshalb wenig mediales Aufsehen, weil es in Windeseile beschlossen werden soll. So konstatiert Claudia Stamm, fraktionsloses Mitglied des Landtags: „Die Eile, mit der das Gesetz nun durch das Parlament gejagt wird, zeigt auch, dass die Staatsregierung die öffentliche Diskussion scheut.“ Und ein wenig Widerstand regt sich doch, so sagte die Abgeordnete der Grünen im Landtag: „Die massive Ausdehnung der Polizeibefugnisse ins Gefahrenvorfeld geht uns zu weit.“ Sie kündigte zudem eine Verfassungsbeschwerde an.

Zur Erinnerung: Durch das Gefährdergesetz ist es der Polizei möglich, Menschen unendlich (!) lange im Gefängnis einzusperren, nur wenn diese durch Richter als solche „Gefährder“ präventiv betrachtet werden. Eine Verurteilung im rechtsstaatlichen Sinne mit einem Anklagepunkt und einer Verteidigung im Vorhinein ist hierfür nicht mehr nötig.

Auch ohne richterlichen Beschluss können Personen nun auf „gefährdeten Verdacht“ bis zu 3 Monate in „Vorbeugehaft“ genommen werden.  Der Definition eines „Gefährders“ ist dabei ein weiter Spielraum gesetzt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Fußballfans schon bald als „Spielwiese“ der Polizei fungieren können.

Das nun neue Polizeiaufgabengesetz nähert sich Orwells Vision eines Überwachungsstaates dabei immer mehr an. Die Polizei soll mit bislang ungekannten präventiven Kompetenzen ausgestattet werden und zahlreiche Einschreitschwellen absenken lassen.

Diese Befugnisse beziehen sich alle auf Präventivmaßnahmen, bevor es überhaupt zu einer Straftat gekommen ist, wie schon bei dem Gefährdergesetz.

So soll durch das neue „PAG“ zukünftig bei Demonstrationen die Gesichtserkennung zur Identifizierung von Personen durch Kameras eingeführt werden, die eine Auswertung von Mustern bezogen auf das Verhalten von Personen einsetzt. Wenn dies bei Demos der Fall sein wird, dann wird dies erst Recht auch bei Fußballspielen zum Einsatz kommen. Denn der Entwurf bezieht sich ausdrücklich auf den Einsatz bei allen Großveranstaltungen.

Hinzu kommt der massive Eingriff der Polizei in die Telekommunikation, so dass Kommunikationsverbindungen durch den Einsatz technischer Mittel unterbrochen oder verhindert werden dürfen.

 Zukünftig sollen durch das Gesetz Polizisten unter falscher Identität verdeckt ermitteln dürfen, ohne dabei einen richterlichen Beschluss zu haben. Das Einschleusen von V-Männern in Chats dürfte dabei zur Normalität werden.

Dazu dürfen Poliizeibeamte im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz die private Post beschlagnahmen, private Daten nicht nur durchsuchen, sondern auch löschen und ändern oder Personen ohne schwerwiegende Gründe einen anderen Wohnort zuweisen.

Dies sind eigentlich alles Dinge, die in den Zuständigkeitsbereich der Geheimdienste oder des Verfassungsschutzes fallen.

Dem ist jedoch nicht so in Bayern. Unsere schöne, blau-weiße Heimat und deren Hüter, die Exekutive ist nämlich nun befähigt Kompetenzen einzusetzen, die sie in Deutschland in dieser Richtung einmalig machen werden. Bei so viel Einmaligkeit beruhigt es das Gewissen, dass schon der amtierende Innenminister auf Bundesebene aus den Reihen der bayerischen CSU stammt.

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