Während die Staatsanwaltschaft dazu neigt, strafbares Verhalten von vorneherein immer ganz hoch aufzuhängen, ist diese Neigung gegenüber Polizeibeamten eher nicht vorhanden. Wie die RSH bereits berichtete, wurde die Staatsanwaltschaft auf eine Szene der Videografie des Platzsturmes beim Derby gegen Fürth im Dezember 2011 aufmerksam gemacht. Die Szene wurde durch einen Privatmann ebenfalls mitgefilmt, der uns dankenswerter Weise eine bearbeitete Fassung zur Verfügung gestellt hat: 

Die Staatsanwaltschaft hat einer Anzeige gegen diese Polizeibeamten keine Folge gegeben , weil kein Anlass bestehe, wegen einer Körperverletzung im Amt ein Verfahren einzuleiten. Der Beamte 1, der den – wohl gemerkt Richtung Nordkurve zurück - laufenden „Chaoten“ stolpern lässt, habe die Person mittels Fußblock zu Fall bringen müssen. Dies stelle ein rechtmäßiges Verhalten des Beamten dar.

Ein weiterer Beamter, der einen Tritt gegen die Person ausführe, habe zwar bemerken müssen, dass von der Person auf dem Boden keine Gefahr ausgehe. Ein gerechtfertigtes Verhalten liege in diesem Fall fern. Allerdings sei aus dem Bildmaterial erkennbar, dass der Beamte die Fußbewegung mit „sehr geringer Kraft“ (sic) ausgeführt habe. Daher könne ein Körperverletzungsvorsatz nicht unterstellt werden.

Hierüber kann sich nun jeder selbst einen Eindruck machen und die aktuelle Debatte um die Klassifizierung von Fußtritten gegen am Boden liegende Personen verfolgen. Und über das Strafverfolgungsinteresse der Staatsanwaltschaft, wenn sich Polizeibeamte aggressiv verhalten ...

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