Die Deutsche Presseagentur dpa hat infolge des Drucks der RSH im Fall André ihre internen Richtlinien erweitert. Das schreibt das Fachmagazin „SPORTJOURNALIST“ in seiner Dezember-Ausgabe. Der freie Journalist Thorsten Poppe berichtet dort in dem Titel-Thema des Magazins unter der Überschrift „Illegal, legal - oder egal?“ über den Umgang der Medien mit dem Fall André und die Datenweitergabe durch die Polizei.

 

Gegenwehr der RSH-Anwälte bringt Journalismus in Erklärungsnot

In dem Beitrag erinnert der Autor daran, dass die dpa ungeprüft „interne“ Polizeimitteilungen übernommen hatte und dadurch André zu Unrecht bundesweit als „Gewalttäter“  dargestellt wurde. Erst nach „massivem Druck der RSH“, so der Autor, habe die dpa ihren Bericht korrigiert. An der falschen Darstellung von André als Gewalttäter und Hooligan habe dies aber nichts mehr ändern können. Die „ungewöhnliche Gegenwehr der Anwälte von André“, so Poppe im SPORTJOURNALIST, hätte den Berufsstand der Journalisten in große Erklärungsnot gebracht.

Der Autor nimmt seine Berufskollegen in die Pflicht. Der Kritik in Fankreisen, weshalb interne Polizeimeldungen ohne Gegenrecherche übernommen worden seien und ob die Presse gemeinsame Sache mit der Polizei mache, müsse sich sein Berufsstand stellen. Es handelt sich um einen sehr erfreulichen Beitrag, von dem zu hoffen ist, dass zumindest einige Sportjournalisten beginnen, sich kritisch zu hinterfragen, ihre Wortwahl zu überdenken und gründlicher zu recherchieren.

 

dpa räumt Fehler ein

Besonders interessant: Die dpa räumte gegenüber der Zeitschrift SPORTJOURNALIST ein, die Begriffe „Gewalttäter Sport“ und „Hooligan“ falsch eingeordnet zu haben. Deshalb habe die Agentur aufgrund des Falles André in den dpa-Kompass neue interne Richtlinien für die Berichterstattung aufgenommen. Wörtlich heißt es in der „Neuen Richtlinie dpa-Kompass“: „Nicht jeder Fußballfan, der einmal bei einer Prügelei erwischt wird, darf von uns eigenständig und ohne weitere Quelle (etwa Polizeibericht) automatisch als Hooligan bezeichnet werden.“ Und: „Personen in der Polizeidatei Gewalttäter Sport dürfen von uns nicht ohne weitere Prüfung oder entsprechende Quelle als Gewalttäter bezeichnet werden. Denn in der Datei sind keineswegs nur Gewalttäter gespeichert, sondern auch Personen, bei denen lediglich die Personalien festgestellt oder die vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.“

 

Download: Sportjournalist: Illegal, legal – oder egal? – Die Probleme der Medien mit internen Informationen der Polizei  (PDF-Datei)

Quelle: sportjournalist.de

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