Aufgrund eines aktuellen Falles weisen wir darauf hin, dass wir säumigen Beitragszahlern jede Unterstützung verwehren. Wer einen Engpass hat, kann jederzeit mit uns eine Regelung treffen, die Vogel-Strauß-Taktik akzeptieren wir nicht. Zum Hintergrund: Ein Mitglied hatte in Sinsheim Schwierigkeiten, weil er Quarzhandschuhe mit sich führte. Obwohl es sich hier um ein rechtlich sehr streitbares Thema handelt, bei dem man mit guten Gründen auch von einer Straffreiheit ausgehen kann, musste der Betroffene letztlich einen Strafbefehl akzeptieren. Er hatte seinen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt und konnte aus eigenen Mitteln nicht den Vorschuss für einen Anwalt aufbringen. Gerade da, wo normalerweise die RSH helfen sollte, konnte sie es diesmal nicht, weil in einer Solidargemeinschaft jeder sein Scherflein beitragen muss – wenn er das nicht tut, kann man ihm auch nicht helfen!
Info
So lautete die Überschrift eines Artikels in den Nürnberger Nachrichten vom 29. März. Darin ging es zwar nicht in irgendeiner Weise um Fußball. Vielmehr hatte eine junge Frau für ihren Freund angeblich falsch ausgesagt. Die in der Schlagzeile getroffene Aussage gilt aber grundsätzlich - unabhängig vom vorliegenden Tatbestand.
Um eventuelle zukünftige Betroffene, die möglicherweise beabsichtigen könnten, einem Kumpel durch eine "Gefälligkeitsaussage" vor Gericht oder vor der Staatsanwaltschaft beistehen zu wollen, vor schwerwiegenden Konsequenzen zu bewahren, sei auf die folgenden rechtlichen Gegebenheiten hingewiesen:
- Angeklagte dürfen vor Gericht lügen - Zeugen nicht!
- Wer als Zeuge vor Gericht lügt, macht sich der Falschaussage, möglicherweise auch in Tateinheit mit (versuchter) Strafvereitelung schuldig.
- Wenn ein Zeuge vereidigt wird und eine falsche Aussage beeidet, ist das ein Meineid. Ein Meineid wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet.
- Eine uneidliche vorsätzliche Falschaussage zieht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Monaten nach sich.
- Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben Zeugen lediglich, wenn sie mit dem Angeklagten nahe verwandt oder verschwägert bzw. verheiratet oder verlobt sind.
- Ein Aussageverweigerungsrecht haben Zeugen, wenn sie sich durch die Aussage selbst einer Straftat beschuldigen müssten. Das gilt aber nicht immer für eine komplette Aussage, sondern ggf. nur für einzelne Fragen.
- Jeder Zeuge hat das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand mit zur Gerichtsverhandlung zu nehmen. Insbesondere wenn unklar ist, ob ein Aussageverweigerungsrecht besteht, ist das auch dringend zu raten.
Betrifft diesen Artikel:
Die RSH rät: Umlegung von Verbandsstrafen anwaltlich prüfen lassen
Meine Meinung:
Traurig, das hier wieder mal nicht kapiert wird, dass Fans dieser Art dem Verein schaden!
Wieso sollte der Verein Tausende Euros für solche Idioten zahlen? Er soll es nicht. Und ich bin langjähriger Clubberer und brauche nicht solch einen Mist vertreten. Traurig, bisher habe ich an die RSH geglaubt, aber dieser Artikel enttäuscht mich. Solange Pyrotechnik nicht legal ist, ist so eine Meinung unvertretbar. Hat euch das Bochum-Spiel nicht gereicht? Was, wenn dabei einer ums Leben gekommen wäre?
Es gibt im Übrigen Möglichkeiten, das Geld auf Jahre abzuzahlen. Und beim Fürther gibt es keinerlei Beweise, dass es mit der Inrechnungsstellung von Kräuter zu tun hatte. Man könnte jedenfalls dazuschreiben "es wird vermutet".
Fazit: Wer Mist baut, soll auch dafür bezahlen.
Viele Grüße
Bei der Überschrift werden schon wieder einige aufstöhnen, die Augen verdrehen und sich denken „Oh nein - schon wieder eine Predigt wie böse Facebook ist, aber mein Profil ist ja privat“... Dennoch bitten wir um kurze Aufmerksamkeit für die nächsten Zeilen.
Facebook ist heutzutage kaum mehr wegzudenken. Facebook erinnert uns an Geburtstage, Facebook zeigt uns wo sich unsere „Freunde“ derzeit aufhalten, Facebook hält uns auf dem Laufenden wer mit wem eine Beziehung führt oder eben nicht mehr, Facebook macht uns zum virtuellen Farmer, Facebook hört uns zu, wenn wir Probleme haben, Facebook gibt uns die Möglichkeit uns mit Freunden auszutauschen... und Facebook räumt uns die Möglichkeit ein, selber zu entscheiden, wer mitlesen kann und wer nicht. Denkt ihr zumindest.
Aus sicherer Quelle haben wir erfahren, dass ihr höchstwahrscheinlich noch weitere „Mitleser“ habt. Die Polizei hat die Möglichkeit, euer Profil zu durchleuchten. Eure Privatnachrichten sind keine Geheimnisse mehr. Zwar ist das vor Gericht wahrscheinlich nicht verwertbar – dennoch gebt ihr ungewollt, aber für die Polizei nützliche Informationen preis.
Denkt einfach mal darüber nach, wie ihr Facebook nutzt! Was schreibt ihr so in euren Privatnachrichten (welche ja gar nicht mehr privat sind)? Wie nutzen eure „Freunde“ Facebook? Denn eins ist klar... wissen die alles über dich – wissen die alles über deine Freunde... und umgekehrt. Überdenkt eure Worte dreimal, bevor ihr euren Status aktualisiert, Freunde per Privatnachricht oder via Chat anschreibt. Schaut euch die Bilder an, welche ihr hochladet und seid euch sicher, dass es euch oder eure Freunde nicht in Schwierigkeiten bringt.
Ihr könnt euch außerdem sicher sein, dass es ein Ding der Unmöglichkeit ist, etwas aus Facebook rückstandslos zu löschen.
Und mit einem Blick nach Reutlingen, wo ein Richter einen Facebook-Account beschlagnahmen möchte, um jemanden einer Straftat zu überführen, legen wir euch ans Herz, eure Facebook-Tätigkeiten einzuschränken oder gar niederzulegen.
Die „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“ ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die regelmäßig Fußballfans vertreten. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Vernetzung der „Fananwälte“. Durch intensiven Erfahrungsaustausch werden die Fans bestmöglich vertreten.
Die in der „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“ zusammengeschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kommen aus Berlin, Frankfurt, Karlsruhe, Köln, München, Nürnberg, Würzburg und Stuttgart - hierunter Spezialisten auf dem Gebiet der Strafverteidigung, des Verwaltungsrechts sowie des Zivilrechts.
Mehr unter www.fananwaelte.de