Info
Wie wir bereits beim Heimspiel am 21.04.2013 mitgeteilt haben, wurden die Container der Rot-Schwarzen Hilfe und des Fanprojekts aufgebrochen und das Schloss ausgetauscht. Dabei wurden offenkundig auch die gesondert verschlossenen Innenräume betreten. Eine Zustimmung wurde von den Containernutzern nicht eingeholt.
Da bisher der Sachverhalt gegenüber den Betroffenen nicht aufgeklärt wurde, werden nun Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt.
* Sag die Wahrheit
Nur weil Du in Deinen Aussagen quasi narrenfrei bist, kannst Du doch trotzdem die Wahrheit sagen. Du wurdest doch Polizist, weil Du für Recht und Ordnung kämpfen wolltest. Und jetzt? Schau Dich an: Du hast einen Kollegen gedeckt und einem Fußballchaoten mit Deiner Aussage so richtig eine verpasst. War zwar etwas neben der Wahrheit, aber noch in Ordnung...?
* Geh heim
Wenn Du Deine Aussage gemacht hast, verlass den Gerichtssaal und geh heim oder zurück zum Dienst. Alle im Saal wundern sich, wenn Du wie üblich fragst „Darf ich noch zuschauen“ und Dich hinten auf die Bank setzt. Jeder denkt sich: „Hat der nix zu tun oder was“ oder „Arbeitet der jetzt gerade präventiv oder repressiv?“ Oder findest Du es wirklich so spannend, die „Früchte Deiner Arbeit“ in Form des Urteils mit anzusehen?
Deine Gewerkschaft jammert ständig, dass Du so überarbeitet bist, das passt doch nicht zusammen!
Wir trauern um unseren Freund Micha, der in der Nacht von gestern auf heute seinen langen Kampf gegen eine tückische Krankheit verloren hat. Nachdem vor kurzem noch alles so schien, als sei er auf einem sehr guten Weg, ergaben sich plötzlich Komplikationen, denen er nicht gewachsen war. Micha bleibt stets in unseren Gedanken und Herzen.
Das Spendenkonto bleibt aktiv und jeder Betrag ist natürlich weiterhin willkommen. Alle Eingänge werden wir zur Unterstützung an Michas Familie weiterleiten.
"Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren."
Johann Wolfgang v. Goethe
Das Betretungsverbot der Stadt Fürth für den 24.11.2012 kann nicht vollzogen werden. Nach dem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts wurde mittlerweile auch eine Hauptsacheklage eingelegt. Dadurch wurde die Vollziehbarkeit der Allgemeinverfügung verhindert. Die Stadt Fürth hat dies gegenüber dem zuständigen RSH-Anwalt bestätigt. Nach ihrer eigenen Internetseite hat die Stadt Fürth auf eine Beschwerde gegen die Eilentscheidung verzichtet.
Das Verwaltungsgericht sah die Gefahr, dass diese Tatbestandsvoraussetzungen von verschiedenen Vollzugsbeamten unterschiedlich eingeschätzt werden können, je nachdem, ob die Tatbestandsvoraussetzungen eher großzügig oder eher streng ausgelegt werden. Es folgte daher der Argumentation der Antragstellerin, dass die Polizeibeamten vor Ort willkürliche Entscheidungen treffen könnten, wenn die Allgemeinverfügung bestehen bleiben würde.
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat dem Antrag auf aufschiebende Wirkung stattgegeben. Auf Auftrag einer betroffenen Antragstellerin hatte gestern Abend der zuständige RSH-Anwalt einen Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Das Gericht hat am heutigen Abend dem Antrag stattgegeben.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Fürth mit einem allgemeinen Betretungsverbot für den Innenstadtbereich am 24.11.2012 sei nicht ausreichend bestimmt. Es sei unklar, was mit der Regelung in Ziffer 1 a bezweckt sei. Dies war auch die Argumentation der Antragstellerin. Die Regelung sei deshalb nur schwierig zu vollziehen. Es bestehe die Gefahr – auch damit schließt sich das Gericht dem Eilantrag an -, das einzelne Vollzugsbeamte die Voraussetzungen für einen Verstoß gegen das Verbot unterschiedlich bewerten. Das könne zu Verstößen gegen die grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit verstoßen.
Darüber hinaus erweise sich die Verfügung als unverhältnismäßig, nahezu jeden Fan des 1. FC Nürnberg aus dem gesamten Innenstadtgebiet auszuschließen.
Die Stadt Fürth kann Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.