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Nachdem das Gesetz hinsichtlich der Pflicht des Erscheinens bei polizeilichen Zeugenvernehmungen geändert wurde, gibt es – wie es zu befürchten war und natürlich im Bereich Fußball – erste Berichte, die weiterhin üble Methoden befürchten lassen.
Wie bereits bekannt, ist es nach der Neuregelung des § 163 Abs. 3 StPO so, dass man nunmehr zu Zeugenvernehmungen bei der Polizei erscheinen muss, wenn diese auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Kommt man dem nicht nach, drohen Sanktionen, wie z.B. ein Ordnungsgeld.
Freilich ist es nach wie vor so, dass man einer Vorladung zu einer Zeugenvernehmung, die rein durch die Polizei veranlasst wurde und nicht auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, weiterhin nicht nachkommen muss.
Leider wird von ersten Fällen berichtet, in denen Zeugen – aus welchen Gründen auch immer – einer Vorladung durch die Polizei nicht nachgekommen sind. Wenn man nun glaubt, dass dann ein nächster Schritt wäre, dem Zeugen eine weitere Ladung zu senden, welcher zufolge eine staatsanwaltliche Anordnung zugrunde liegt, verkennt man den (zumindest teilweisen) Umgang der Ermittlungsbehörden mit gesetzlichen Regelungen.
Eine schrecklich, schlimme Nachricht für die gesamte Glubbfamilie – unser Thomas Holzer ist leider am Montag 04. September 2017 aus unserer Mitte gerissen worden.
Thomas war nicht nur jahrzehntelanger Glubbfan. Er war auch Kenner der Geschichte der Stadt Nürnberg und konnte begeisternd Besucher durch die historische Altstadt führen.
Die Rot-Schwarze Hilfe hat er entscheidend mitgeprägt. Er war seit der Gründung Mitglied im Vorstand: tatkräftig, klug und mit einem klaren Blick für das Wesentliche.
Am 3. Oktober versammelte sich eine große Anzahl von Petras Freunden auf dem Westfriedhof in Nürnberg, um anlässlich ihres ersten Todestages gemeinsam Petras zu gedenken. Dabei wurde an ihrem Grab neben einem Blumengebinde die im Bild sichtbare Gedenkplatte niedergelegt.
Während lokale Medien (Der FCN in Dresden: Polizei zufrieden - mit einer Ausnahme) ihrer Leserschaft zum wiederholten Male einen Auszug einer polizeilichen Pressemitteilung unterjubeln, in der selbstherrlich von der sächsischen Polizei ein Einsatzkonzept zur An- und Abreise der Gästefans gefeiert wird, hagelt es von Seiten der Glubbfans ungewöhnlich viele Beschwerden eben über diesen Einsatz.
Wir wollen es mal vorsichtig formulieren: Gott sei Dank ist trotz des Sicherheitswahns und der teilweise menschenunwürdigen Behandlung und Beförderung nichts Gravierendes passiert. Denn das, was das Dresdner Sicherheitspaket geboten hat, hätte im schlimmsten Falle auch in einer Katastrophe enden können.
Wir wollen daher den mitgereisten Fans hiermit die Möglichkeit geben, uns in den nächsten Tagen eure Eindrücke über das Erlebte in Dresden per Email unter
Wir werden in enger Zusammenarbeit mit dem Fanprojekt das Auswärtsspiel in Dresden bearbeiten.
" Selbst der freundlichste SKB ist kein Angehöriger der Fanszene sondern Angehöriger der Polizei und wird sämtliche Informationen die relevant sein könnten weitergeben! "
Vimeo: Welche Rolle spielt eigentlich die Polizei?