Eine Beschwerde eines RSH-Mitglieds gegen die Weitergabe seiner Daten durch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) förderte nach rund acht Jahren Bearbeitungsdauer zutage: Die bei dem Landesamt für Zentrale polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelte ZIS leitet rechtswidrig Daten an den DFB weiter und die Innenminister schauen tatenlos zu.
Was war passiert?
Am 19.03.2013 erteilte der Deutschen Fußball-Bund (DFB) dem RSH-Mitglied ein bundesweit wirksames Stadionverbot. Zur Begründung führte der DFB an, dass es nach der Bundesligabegegnung zwischen dem 1. FC Nürnberg und Borussia Mönchengladbach am 02.02.2013 auf einer bayerischen Rastanlage zu körperlichen Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen gegenüber Anhängern der SpVgg Greuther Fürth gekommen sei. Gegen den Betroffenen sei deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und Verdachts des schweren Landfriedensbruchs eingeleitet worden.
Daraufhin fragte der zuständige RSH-Anwalt nach, wer diese Mitteilung an den DFB gemacht hatte. Der DFB antwortete, „dass uns die Sachverhaltsschilderung von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze - ansässig beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW - übermittelt wurde. Die einschlägigen Polizeigesetze der Länder lassen die Datenweitergabe ausdrücklich zu.“
Dies sah allerdings das RSH-Mitglied ganz anders. Denn die Polizeibehörde des Landes Nordrhein-Westfalen sah sich offenkundig befugt, grundsätzlich dienstgeheime Informationen, die ihnen die Nürnberger Polizei übermittelt hatte, an einen privaten Dritten – den DFB – zu übermitteln: Name, Anschrift und Mitteilungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.