Tellerrand
Manchmal hält das Leben für diejenigen, die sich ihrer Sache allzu sicher sind, beeindruckende Überraschungen bereit. Als Uli Hoeneß die Nation damals vor dem koksenden Nationaltrainer glaubte beschützen zu müssen, reagierte dieser mit an völligen Realitätsverlust grenzendem Selbstverständnis. Bis zu einer Haarprobeentnahme ließ es Daum damals kommen. Im Nachhinein kam es im ganzen Land zum Rätselraten, weshalb man denn einer Probenentnahme zustimmt, wenn man das Ergebnis doch weiß.
Nun, da das Landgericht München die Anklage gegen Uli Hoeneß vollumfänglich zugelassen hat, liest man, dass letzterer sich darüber wundert und offenbar „Argumente“ haben will, die was auch immer dem Gericht gegenüber belegen sollen. Es stellt sich natürlich die Frage, ob diese Argumente neue, aus dem Hut gezauberte Kaninchen sein werden oder ob seine Anwälte – was eigentlich normal wäre – diese Argumente schon im Zwischenverfahren vorgetragen haben, um eine Eröffnung gar nicht erst zuzulassen oder zumindest im Umfang zu reduzieren. Ist die von Hoeneß zur Schau getragene Gelassenheit Mittel zum Zweck oder leidet Hoeneß mittlerweile an einer eigenen Form des Daum-Syndroms?
Skandal ist mittlerweile ja normal im Fußball. Aber was einem Anhänger des VfL Osnabrück im Rahmen des Derbys in Münster widerfahren ist, lässt nun wirklich keine Zweifel mehr an einem Sonderrecht für oder besser gesagt gegen Fußballfans bestehen.
Der junge Student hatte wie eine Vielzahl von weiteren Betroffenen im Vorfeld des Spieles ein Anhörungsschreiben von der Polizei in Münster bekommen, da ihm diese ein Betretungsverbot für den Spieltag erteilen wollte. Er habe sich in der Vergangenheit mehrfach als Sicherheitsproblem geriert. Empört wandte sich der violette Herr an einen Anwalt. Dieser trug gegenüber der Polizei vor, dass mehrere der in dem Anschreiben benannten Vorfälle nicht richtig dargestellt seien und bat ausdrücklich darum, ein etwaiges Verbot rechtzeitig zu erlassen, damit notfalls ein Gericht angerufen werden könne. Es kam zunächst keine Rückmeldung.