Wer in naher Zukunft, in einen gelben Umschlag verpackten Mahnbescheid erhalten sollte, muss folgendes beachten:

 

1.) Widerspruch einlegen (im Mahnbescheid beiliegendes Formblatt: ankreuzen bei Widerspruch und unterschreiben)

2.) Frist beachten: Sollte innerhalb von 14 Tagen nicht widersprochen werden, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und muss bezahlt werden

3.) Rücksendung: Um alles wasserdicht abzusichern sollte der Widerspruch per Einschreiben und Rückschein versendet werden

4.) Wer seinen Briefkasten nicht kontrollieren kann (z. B. im Urlaub usw.), sollte eine Vertrauensperson beauftragen den Briefkasten zu leeren, da es unnötigen Aufwand erfordert, zu beweisen, warum die 14-Tage Frist nicht eingehalten wurde.

 

 

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