Richtige Verhalten bei
schriftlicher Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung
Die Polizei lädt die Beschuldigten eines Ermittlungsverfahrens meist im Vorfeld schriftlich vor, um sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen. Am besten die Rot-Schwarze Hilfe oder einen Anwalt kontaktieren, da die Rechtslage schwer überschaubar ist.