Es kommt selten vor, dass einem für einen Artikel gleich drei passende Überschriften einfallen. Anlässlich einer Anfrage der RSH an das Bayerische Staatsministerium des Innern ist dieser Fall aber eingetreten.
Zur Sache:
Aufgrund einer Pressemitteilung der Senatspressestelle Bremen, in der verlautbart wurde, dass das Land Bremen als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz alle von Bremen in der Datei "Gewalttäter Sport" erfassten Personen über ihre Speicherung informiert und im Zusammenhang damit nochmals genau geprüft hat, ob die Einträge auch zurecht erfolgt sind, forderte die RSH am 24 August 2013 das Bayerische Innenministerium auf, es den Ländern Bremen und Rheinland-Pfalz gleichzutun und die von Bayern in der Datei "Gewalttäter Sport" gespeicherten Personen proaktiv über diese Tatsache zu informieren sowie die Rechtmäßigkeit aller Einträge nochmals genauestens zu überprüfen.
Zeitgleich informierten wir den Bayerischen Datenschutzbeauftragten über unsere Initiative und baten im Sinne von Bürgernähe und Transparenz staatlichen Handelns um seine Unterstützung in dieser Sache.
Bereits am 28. August erreichte uns eine Antwort von der Geschäftsstelle des Datenschutzbeauftragten, in der er uns mitgeteilt wurde, dass man es begrüßen würde, wenn das Bayerische Staatsministerium des Inneren unsere Anregungen aufgreift.