Sehr geehrter Herr Schönbohm,
die Rot-Schwarze Hilfe ist eine übergreifende Solidaritätsgemeinschaft zur Unterstützung von Fans des 1. FC Nürnberg, die aufgrund von Ereignissen bei Glubb-Spielen Probleme mit der Justiz oder Polizei bekommen haben.
Bezug nehmend auf ihre Aussage in Welt Online vom 13.04.2008: „Die Aufweichung der Richtlinie ist das völlig falsche Signal an Gewalttäter." und ihre Forderung nach einer Rücknahme der Änderung der Stadionverbotsrichtlinien des DFB, müssen Sie sich, Herr Schönbohm, fragen lassen, ob Sie sich ausreichend mit der Handhabung von Stadionverboten in der Vergangenheit befasst haben?
Dass Stadionverbote lediglich zur Bekämpfung von Gewalttaten genutzt werden, entspricht nicht der Realität. Für Bagatellen wie "Verschmutzungen" erhalten Fans mittlerweile Stadionverbot.
Auch unschuldige Fans werden bereits Jahre lang ausgesperrt, da die Fälle nicht geprüft wurden. In der Bundesrepublik Deutschland gilt seit Einführung des Rechtsstaats die Unschuldsvermutung – außer bei Fußballfans. Hier wurden Stadionverbote willkürlich und nach Belieben von Vereinen auf Anraten von Polizei usw. ausgesprochen, ohne dass die Fans die Möglichkeit haben, zumindest eine winzige Stellungnahme abzugeben.