Sehr geehrte Damen und Herren,
die Rot-Schwarze Hilfe ist eine übergreifende Solidargemeinschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Fußballfans, die im Zusammenhang mit Spielen des 1. FC Nürnberg Probleme bekommen, zu unterstützen. In diesem Zusammenhang setzen wir uns natürlich auch mit den jeweils gültigen Stadionverbotsrichtlinien auseinander. Beim Vergleich der Versionen von 2008 und 2009 ist uns dabei folgendes aufgefallen:Gegenüber der Fassung vom März 2008 enthält die Neufassung in der Präambel zwei abweichende Textstellen:
1. Veränderung:
2008
"Die Sicherheit und Ordnung ... bei ... Spielen ... zu gewährleisten und hierbei zukünftig Ausschreitungen unfriedlicher Personen zu verhindern bzw. zu reduzieren sowie den ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, ist Aufgabe aller im Zusammenhang mit dem Fußball tätigen Verantwortungsträger. Dazu gehört auch die Festsetzung von Stadionverboten gegen Personen, die im Zusammenhang mit Fußballspielen sicherheitsbeeinträchtigend aufgefallen sind."