Nachgefragt
Ihr Antrag zum Erlass von Betretungsverboten nach Art. 7 LStVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt ist, haben Sie mit Schreiben vom 23.10.2012 bei der Stadt Fürth den Erlass von mehreren Betretungsverboten für das Stadtgebiet Fürth für den Zeitraum 24.11.2012, 8:00 Uhr bis 24.11.2012, 24:00 Uhr bei der Stadt Fürth beantragt.
Unabhängig von der Frage, ob eine Ermächtigungsgrundlage für die Inhalte polizeilicher Ermittlungsverfahren an eine Gemeinde besteht, ist festzustellen, dass Sie in Ihrem Antrag eine Vielzahl von Vorfällen mit strafrechtlichem Hintergrund aus dem Vorleben der betreffenden Personen in Ihrem Antrag benannt haben.
Dabei fällt auf, dass Sie in Ihrem Antrag zwar eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen zitieren, allerdings keine Angaben zu deren Ergebnis machen. In einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen erwähnen Sie Ermittlungsverfahren, die am Ende nach § 170 Abs. II StPO eingestellt wurden. Die Stadt Fürth wird hierüber nicht in Kenntnis gesetzt. Vielmehr liest sich Ihr Antrag so, als ob sich ein Anfangsverdacht am Ende auch bestätigt hätte.
An den
Deutschen Fußball-Bund
z. Hd. H. Hendrik Große Lefert
Sehr geehrter Herr Große Lefert,
die Rot-Schwarze Hilfe ( s. http://www.rot-schwarze-hilfe.de/ ) ist eine übergreifende Solidargemeinschaft, die Fans des 1. FC Nürnberg bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt.
In diesem Zusammenhang ist es für uns selbstredend von grundlegender Bedeutung, über die aktuellen rechtlichen Vorgaben im Hinblick auf Fußballveranstaltungen informiert zu sein.
In den derzeit gültigen "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" ist festgelegt, dass bundesweit ausgesprochene Stadionverbote "bei den Spielen der Lizenzligen (Bundesliga und 2. Bundesliga), der 3. Liga, der Regionalligen, des DFB und des Ligaverbandes" Gültigkeit haben. Wie bekannt, steht die Regionalliga unmittelbar vor einer Strukturreform. In deren Maßnahmenkatalog ist die Einrichtung einer "Regionalliga Bayern" vorgesehen, die nicht mehr dem DFB, sondern dem Bayerischen Fußball-Verband unterstehen wird.
Individuelle Kennzeichnung ihrer Beamten am 06.09.2011, Fußball – Bundesligaspiel zwischen Hertha BSC und dem 1. FC Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen vom 26.11.2010 wurde eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Berliner Polizei, welche Dienstkleidungsträgerinnen oder Dienstkleidungsträger sind, beschlossen. Weiterhin ist aus diesem Beschluss ersichtlich, dass es durchaus Ausnahmereglungen gibt, die ihre Beamten vom Tragen dieser individuellen Kennzeichnung befreien.
Im Verlauf des oben angeführten Bundesligaspieltages am 06.09.2011 und auch im Nachhinein erhielten wir zahlreiche Anfragen von Fans des 1. FC Nürnberg, ob uns Informationen zu einer Kennzeichnung der Beamtinnen und Beamten vor Ort vorliegen, da diese auf den ersten Blick nicht ersichtlich war. Da unsere Organisation an dieser Stelle allerdings nur Mutmaßungen äußern könnte und es auch nicht in unserem Interesse liegt diesbezüglich Gerüchte zu verbreiten, hätte wir nun folgende Fragen an ihre Stelle:
1.) Waren am 06.09.2011 alle Beamten die im Zusammenhang mit dem Gastspiel des 1. FC Nürnberg bei Hertha BSC eingesetzt wurden individuell gekennzeichnet?
2.) Wenn nein warum nicht, und auf welche Sonderreglungen des oben genannten Beschlusses bezieht sich die Berliner Polizei dabei?
Lukas Podolski streckt die rechte Faust nach oben, die Überschrift lautet „Hier werden Helden geboren“. Die ARD-Sportschau wirbt in der BILD-Zeitung für Ihre samstägliche, um 18 Uhr beginnende Sendung. Im Hintergrund eine Fankurve mit etlichen roten Fahnen und, nicht zu übersehen, mit enormer Pyrotechnik in Form von Bengalfackeln und Rauch!
Nun stellt sich für alle, die sich mit der Fußballfanszene befassen, die Frage, wie kann ausgerechnet der öffentlich-rechtliche Sender ARD mit so etwas werben? War es nicht so in der Vergangenheit, dass das Abbrennen von Pyrotechnik gerade von diesem Sender wöchentlich als Verbrechen dargestellt wurde? War es nicht auch die ARD, die Pyrotechnik in den südlichen Ländern als Begeisterung verkaufen wollte, aber deutsche Fans bei gleichem Tun als Randalierer dastehen lässt? Welcher Zweck steckt hinter einer solchen Werbung, oder soll das ein Zeichen für die Fanszenen sein, dass in der kommenden Saison bei „Zündeleien“ die ARD die Pyro-Fans nicht mehr verbal verurteilen will?
Anfragen seitens der RSH bei der Bild-Zeitung und bei der ARD-Sportschau sind abgesendet. Wir erwarten mit großem Interesse die Antwortschreiben!
Eine ähnliche Konstellation gab es übrigens in Nürnberg vor ein paar Jahren auch einmal, als sich der FCN bei einer Fangruppe über das Abbrennen von Pyrotechnik beschwerte, aber zeitgleich im FCN-Jahreskalender mit einem Monatsbild Fankurve/Bengalfackel glänzte!
Vorstandschaft Rot-Schwarze Hilfe
Sehr geehrte Frau ...........,
die Rot-Schwarze Hilfe ist eine übergreifende Solidargemeinschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Fußballfans, die im Zusammenhang mit Spielen des 1. FC Nürnberg Probleme bekommen, zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang setzen wir uns natürlich auch mit den jeweils gültigen Stadionverbotsrichtlinien auseinander.
Dabei stellen wir uns die Frage, ab welchem Alter eines Betroffenen von Seiten eines Vereins oder des DFB ein Stadionverbot verhängt werden kann.
Für eine aufklärende Antwort bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Rot-Schwarze Hilfe