Ihr Antrag zum Erlass von Betretungsverboten nach Art. 7 LStVG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt ist, haben Sie mit Schreiben vom 23.10.2012 bei der Stadt Fürth den Erlass von mehreren Betretungsverboten für das Stadtgebiet Fürth für den Zeitraum 24.11.2012, 8:00 Uhr bis 24.11.2012, 24:00 Uhr bei der Stadt Fürth beantragt.
Unabhängig von der Frage, ob eine Ermächtigungsgrundlage für die Inhalte polizeilicher Ermittlungsverfahren an eine Gemeinde besteht, ist festzustellen, dass Sie in Ihrem Antrag eine Vielzahl von Vorfällen mit strafrechtlichem Hintergrund aus dem Vorleben der betreffenden Personen in Ihrem Antrag benannt haben.
Dabei fällt auf, dass Sie in Ihrem Antrag zwar eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Betroffenen zitieren, allerdings keine Angaben zu deren Ergebnis machen. In einer nicht unerheblichen Anzahl von Fällen erwähnen Sie Ermittlungsverfahren, die am Ende nach § 170 Abs. II StPO eingestellt wurden. Die Stadt Fürth wird hierüber nicht in Kenntnis gesetzt. Vielmehr liest sich Ihr Antrag so, als ob sich ein Anfangsverdacht am Ende auch bestätigt hätte.