Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt,
im Nachgang zu dem Fußballbundesligaspiel des 1. FC Nürnberg gegen den FC Bayern München am 17.11.2012 hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Medienberichten zufolge zunächst Vorermittlungen durchgeführt. Hintergrund war das Verhalten der Spieler des FC Bayern München nach dem 1 : 0, insbesondere des Spielers Mario Mandzukic. Dieser streckte, wie auf verschiedenen Videoaufnahmen deutlich zu erkennen ist, den rechten Arm am Spielfeldrand ausgestreckt für mehrere Sekunden nach oben.
Den Medien war später zu entnehmen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen nicht aufgenommen werde. Dabei erfüllt die Geste aus objektiven Gesichtspunkten den sog. Hitlergruß. Weiterhin ist festzustellen, dass
Mandzukic öffentlich verlautbaren lassen habe, dass es sich nicht um einen Gruß an kroatische Kriegsgeneräle gehandelt habe. Es erscheint daher nicht nachvollziehbar, weshalb ein Ermittlungsverfahren nicht aufgenommen wurde, denn Herr Mandzukic hat selbst bestritten, es habe sich um einen militärischen Gruß an die umstrittenen Generäle Ante Gotovina und Mladen Markac gehandelt. Dies erhärtet den Verdacht einer Straftat nach § 86 a StGB.
Wir bitten um Mitteilung, weshalb in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren nicht aufgenommen wurde und inwieweit dies in Einklang steht mit der sonstigen Praxis der Einleitung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Bundesligaspielen.