Sehr geehrte Frau ...........,

die Rot-Schwarze Hilfe ist eine übergreifende Solidargemeinschaft, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Fußballfans, die im Zusammenhang mit Spielen des 1. FC Nürnberg Probleme bekommen, zu unterstützen.

In diesem Zusammenhang setzen wir uns natürlich auch mit den jeweils gültigen Stadionverbotsrichtlinien auseinander.

Dabei stellen wir uns die Frage, ab welchem Alter eines Betroffenen von Seiten eines Vereins oder des DFB ein Stadionverbot verhängt werden kann.

Für eine aufklärende Antwort bedanken wir uns im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rot-Schwarze Hilfe

 

 

Antwort des DFB:

Sehr geehrter Herr .............,

ich kann mich noch an Ihre Anfrage aus September erinnern, daher sind Sie mir noch bekannt.

Die Stadionverbotsrichtlinie regelt nicht, ab welchem Alter ein Stadionverbot ausgesprochen werden kann. Allerdings sollte der aussprechende Verein das Alter des Betroffenen bei der Stadionvergabe berücksichtigen.

Bei Rückfragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Deutscher Fußball-Bund e.V.

i.A. Daniela Wagner

Abteilung Prävention & Sicherheit

 

Antwort des DFL:

Sehr geehrter Herr .............,
vielen Dank für Ihre Mail.

Es besteht keine explizite Altersgrenze ab der Stadionverbote ausgesprochen werden können.

Wir hoffen Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
DFL Deutsche Fußball Liga

 

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