Nachgefragt

Anfragen an Behörden sind eine mühselige Arbeit, die meist auch keine Aufklärung bzw. neuen Erkenntnisse bringt, da auf den inhaltlichen Fragekern einfach nicht konkret eingegangen wird. So erging es uns auch bei der Anfrage an das Polizeipräsidium Mittelfranken zum Einsatz der Reiterstaffel bei Heimspielen des 1. FC Nürnberg.

Vielen Stadionbesuchern in Nürnberg erschloss es sich nicht, warum an einem der sichersten Bundesligastandorte zu den überproportional eingesetzten Polizeieinheiten nunmehr auch noch eine Reiterstaffel eingesetzt wird.

An den auswärtigen Fanmassen kann es ja wohl nicht liegen, warum beispielsweise beim Heimspiel gegen den SV Sandhausen die Reiterstaffel im Einsatz war.

 

 

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Die fränkischen und bayerischen Fanhilfen haben durch deren Zusammenarbeit über die Landtagsfraktion der Grünen eine kleine Anfrage an die bayerische Landesregierung gestellt. Dabei war es uns wichtig inwieweit Fußballfans als Gefährder eingestuft werden, worauf mögliche Funkzellenabfragen basieren und welche Speicherfristen die Polizei für personenbezogene Daten verwendet.

 

Link: Anfrage und Antwort

Fragen und Antworten zur Wohnungsdurchsuchungsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts an den zuständigen RSH-Anwalt Jahn-Rüdiger Albert, Fachanwalt für Strafrecht

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Wohnungsdurchsuchung für offensichtlich verfassungswidrig gehalten. Durchsucht wurde aber damals trotzdem. Was bringt die Entscheidung dem Betroffenen?

Einen konkreten Vorteil hat der Betroffene durch die Entscheidung nicht, außer dass die Verfahrenskosten für die damalige Beschwerde gegen die Durchsuchung erstattet werden. Es handelt sich um eine nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung. Dennoch war es wichtig, dass der Betroffene mit Unterstützung der RSH die Sache bis zum Ende durchgezogen hat.

Zum einen stellt die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eine Genugtuung dar – und sie klärt Rechtsfragen für die Zukunft. Das kann auch dazu führen, dass künftig ähnliche Durchsuchungen als Amtspflichtverletzung angesehen werden könnten.

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Staatsanwaltschaft Nürnberg schweigt zu Verfahrensverlauf gegen Polizisten

Nach dem letzten Gastspiel des Vereins aus München, der Applaus ins Gefängnis schickt und Fans wegen Beleidigungen drei Jahre aussperrt, war in den Zeitungen zu lesen, dass ein Münchner Polizist in zivil wegen einer Gewaltstraftat verhaftet wurde.

Komischerweise hörte man von dem Vorkommnis seither nichts mehr, obwohl doch gerade Verfahren rund ums Stadion immer eine Pressemitteilung wert sind.

Auch auf Nachfrage der Rot-Schwarzen Hilfe konnte kein Licht ins Dunkel gebracht werden.

Eine Auskunft erfolge nur gegenüber Medienvertretern, so die Pressestelle bei der Staatsanwaltschaft. Der Hinweis der RSH, dass auf der Homepage auch über das Zeitgeschehen berichtet werde, führte nicht zu einer Meinungsänderung.

So kann man nur mutmaßen, wie das Verfahren, das von Amts wegen eingeleitet werden muss, zum Abschluss gebracht wurde…

http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/freizeit-hooligan-polizist-griff-club-fan-mit-kopfstoss-an-1.3448948

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Jeder kann sich noch an die Schlagzeilen vom Auswärtsspiel des 1. FC. Nürnberg in Dortmund erinnern. Die Presse zitierte wie so oft ohne Gegenrecherche einfach die Pressemitteilung der Polizei (http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4971/2676907/pol-do-fussballbundesligaspiel-borussia-dortmund-1-fc-nuernberg). In dieser steht, dass es von Seiten der Nürnberger Anhänger einen versuchten Stadionsturm gegeben haben soll. Nun hat uns interessiert, welche Kriterien für einen sogenannten Stadionsturm erfüllt sein müssen.

Eine Polizeihauptkommissarin des Polizeipräsidiums Dortmund (Leitungsstab – Pressesprecherin) gibt uns folgende Antwort:

„Die Polizei Dortmund berichtet in ihrer Pressemeldung vom 01.03.2014 von einem 'versuchten Stadionsturm'. Eine rechtlich bindende Definition des Wortes 'Stadionsturm' gibt es nicht.

Die Situation am entsprechenden Spieltag stellte sich so dar, dass gegen 14:16 Uhr Nürnberger Fans versuchten, sich den Kontrollmaßnahmenim Eingangsbereich Nord durch Überrennen des Ordnungsdienstes zu entziehen. Dieser Druck, der durch eine größere Fangruppe auf die Ordnerkontrollen entstand, wurde in der von Ihnen beschriebenen Pressemeldung als 'versuchter Stadionsturm' benannt.“

Mal ganz ehrlich, wer von einem Stadionsturm berichtet, der suggeriert dem boulevardpresselesenden Klientel, dass Fans massenhaft gleichzeitig das Stadion geentert hätten, dass Leute die Stadionumzäunung überwunden hätten und dass Anarchie pur geherrscht habe.

Die Verbreitung solcher reißerischen Meldungen durch den Polizeibericht ist aber von der Polizei strategisch durchdacht, muss man doch von den eigenen Verfehlungen ablenken, um in der Allgemeinheit als die Hüter von Ordnung und Sicherheit weiterhin seine polizeilichen Gewaltexzesse zu rechtfertigen.

 

 

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