Gustav Gockel (Name von der RSH geändert) fuhr Ende Oktober 2019 mit seinem Fahrrad auf einem Radweg in der näheren Nürnberger Umgebung. Mit Musik an den Kopfhörern und gut gelaunt, klebte der Heranwachsende einen Aufkleber mit FCN-Bezug an ein Verkehrsschild und wurde prompt von einer Zivilstreife dabei beobachtet.
Es folgte, was folgen musste: 10,00 EUR Ordnungsgeld für Radfahren mit Kopfhörern, eine Rechnung vom staatlichen Bauamt Nürnberg in Höhe von 155,99 EUR für die Beseitigung des Aufklebers und eine Anklageschrift mit dem Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen für geboten hält.
In Anbetracht der zu erwartenden Strafe einiger Sozialstunden und der Zahlung der Reinigungskosten, verzichtete das RSH-Mitglied auf die Mandatierung eines Anwaltes.
Im Gerichtsverfahren Mitte Januar 2020 zeigte sich dann, welch einfaches Spiel ein Richter mit einem jungen Menschen hat, der ohne Anwalt vor Gericht erscheint, seine Tat zugibt und sich offen den Fragen des Gerichts stellt. Aus scheinbar unbedeutsamen Fragen für den Angeklagten wurde nämlich eine gerichtliche Auflage konstruiert.