- schreib „Ich lieb' dich“ in den Himmel! Die Schlagerfans unter den Glubberern haben diesen alten Megahit sicher noch im Ohr. Ganz anders ein junger Fan aus dem gruseligen Vorort links. Dem war so gar nicht nach „Ich lieb' dich“ zumute, als eines Nachts ein Auto vor seinem Haus vorfuhr, jemand ausstieg, seinen Verein kommentierte und schließlich mit einem Klirren eine Taschenlampe durch die Haustür geflogen kam.

Der Eigentümer des KfZ, RSH-Mitglied und Glubbfan, beteuerte zwar, dass er mit dem Vorfall nichts zu tun habe, geriet aber nachvollziehbar trotzdem in den Fokus der Ermittlungen. Weniger nachvollziehbar musste er sogar eine DNA-Probe abgeben, obwohl er von vorneherein über seinen Anwalt erklärt hatte, dass an der in seinem KfZ gelagerten Taschenlampe durchaus ihm zuzuordnende Spuren anhaften könnten.

Letztlich wurde das Verfahren gem. §170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht eingestellt. Für den jungen Nürnberger war das Verfahren trotz allem eine irritierende Erfahrung.

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