Weil er in Freiburg einen Wutanfall bekam, trat Manni Quadrobl (Name von der RSH geändert) so heftig gegen eine Sitzschale, dass diese zerstört wurde. Die Schuld in der Leistung des Schiedsrichters zu suchen war ihm dann doch zu abwegig. Manni zeigte sich einsichtig und räumte gegenüber der Staatsanwaltschaft sein Fehlverhalten ein.

Die zeigte ein Nachsehen, wohl auch weil Manni vorher schon ein paar Bier intus hatte, und stellte das Verfahren gem.§ 153a StPO gegen Zahlung von 100€ an eine gemeinnützige Einrichtung ein. Nach unserer Auffassung ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft angemessen. Leider haben wir in der Vergangenheit auch mit Staatsanwälten zu tun bekommen, die eine Anwendung des § 153a StPO grundsätzlich ablehnen.

Das hat der Gesetzgeber sicher nicht gewollt.

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