„Die Sache ist klar!“ - so dachten wohl alle, die die Schilderung des RSH-Mitglieds P. Reifen (Name von der RSH geändert) gehört und nach Akteneinsicht eine Videoaufzeichnung dessen gesehen hatten, was er in Leverkusen erlebt hat. Da wird ein Unbekannter von einem Polizeipferd buchstäblich über den Haufen geritten. Reifen hilft ihm auf (ab diesem Zeitpunkt gibt es eine Aufzeichnung) und bekommt prompt eine Ladung Reizgas ins Gesicht gesprüht. Trotzdem blieb eine Strafanzeige gegen den Beamten am Ende ohne Konsequenzen.

Anders als von allen Betrachtern unsererseits gesehen sah weder die Staatsanwaltschaft noch das OLG Köln den Straftatbestand der Körperverletzung im Amt als erfüllt an. Vielmehr habe der Beamte sich im rechtmäßigen Bereich der Ausübung seiner polizeilichen Befugnisse bewegt. Wir empfinden das als sehr bedauerlich, da es nur recht und billig gewesen wäre, wenn auch in einer derartigen Konstellation letztlich in einem öffentlichen Strafverfahren über den Vorfall verhandelt worden wäre...

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