Die RSH hat sich mittlerweile von Verfahren wegen Flaschenwürfen losgesagt. Etwas anders lag die Situation freilich bei Enrico Phenomenalos (Name von der RSH geändert). Er gab gegenüber der RSH an, zu Unrecht wegen eines Flaschenwurfes auf einen Polizeibeamten verfolgt zu werden. Ihm standen mehrere Zeugen zur Seite, die seine Version des Vorfalls bestätigten: Nicht Enrico, sondern irgendein anderer hätte die Flasche auf einer Zugfahrt Richtung des Beamten geschleudert. In der mündlichen Verhandlung vor dem Jugendrichter blieb der Polizist bei seiner Aussage, Enrico sei ganz klar der Täter. Unser

Anwalt beantragte daraufhin die Vereidigung des Polizisten. Nachdem jedoch ein weiterer Beamter aufgrund eines längeren Auslandsaufenthaltes nicht als Zeuge vernommen werden konnte, unterbrach der Richter das Verfahren. Während der Unterbrechung benannte Enrico noch mehrere zusätzliche Zeugen als Entlastungsbeweis. Seitens des Gerichtes kam nach geraumer Zeit das Angebot, das Verfahren gegen eine Arbeitsauflage über zehn Stunden einzustellen. Davon machte Enrico aufgrund des mehr als unklaren weiteren Verlaufs der Sache Gebrauch, so dass letztlich nicht geklärt wurde, wer denn nun die Unwahrheit gesprochen hatte...

 

 

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