Ein RSH-Mitglied, das nach einem Glubb-Spiel einen Ordner bespuckt haben soll und ihm eine mafiöse Todesgeste zuteil werden ließ, darf sich freuen. In der Hauptverhandlung wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage inform eines Schmerzensgeldes an den Be-/Getroffenen eingestellt.
Selbstverständlich war das nicht!
Zwischen unserem Anwalt und der Staatsanwältin kam es im Laufe der Verhandlung auch zu heftigen Disputen. Am Ende aber waren alle wieder ruhig und die Sache friedlich für alle beendet.