Verärgert über das seiner Meinung nach zu harte Eingreifen von vier Beamten am Nürnberger Hauptbahnhof machte Tom Bola (Name von der RSH geändert) seinem Frust Luft: ACAB schrie er den Polizisten entgegen, die gerade eben eine anderweitige Personenkontrolle durchführten. Die Beamten empfanden das nicht als übermäßig lustig und schnappten sich Tom, der dafür wenig Verständnis hatte und sich bei einem der Beamten erkundigte, was dieser denn wolle. Möglicherweise hätte er sogar eine vernünftige Erklärung bekommen, allerdings wähnte sich der angetrunkene Tom offenbar im Zirkus und bezeichnete den Betroffenen statt als „Herr Polizeibeamter“ fehlerhaft als „Clown“.

Was nun folgte war doch recht zäh. Tom, der keine Vorbelastungen mit sich herumschleppt, wählte auf Anraten unseres Anwaltes, den Weg des aktiven Rückzuges und versuchte, sich bei den Beamten zu entschuldigen. Diese waren jedoch nur zum Teil bereit eine Entschuldigung anzunehmen. Das erscheint uns doch sehr bedauerlich, ist es ja nun ein größerer Schritt, persönlich an einen Beamten heranzutreten und für sein Fehlverhalten gerade zu stehen, als einen Betrag X an die Staatskasse zu bezahlen.

Nachdem gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt wurde, kam es tatsächlich auch zu einer Hauptverhandlung, in der endlich das Ziel erreicht werden konnte: Tom entschuldigte sich bei einem der Beamten persönlich, das Verfahren wurde gegen eine kleine Auflage eingestellt.

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