Manni Schwarzenegger (Name von der RSH geändert) beschwerte sich über einen Polizeieinsatz anlässlich eines Auswärtsspiels in Frankfurt am Main: Während er in seiner Tasche nach einem MP3-Player kramte, wurde er plötzlich so ruppig von einigen Beamten aus der Menge gezerrt, dass er sich dabei nachweislich verletzte.

Aller Ärger half nichts: Die Ermittlungen gegen die Beamten, die trotz zunächst erfolgter Einstellung noch einmal wieder aufgenommen worden waren (was schon selten genug der Fall ist), liefen letztlich ins Leere. Nachdem aus der Menge, in der sich Schwarzenegger fortbewegte, Böller geworfen worden waren, durften die Beamten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft davon ausgehen ,dass auch das RSH-Mitglied nach Böllern suchte um diese zum Einsatz zu bringen. Er war demzufolge „Anscheinsstörer“ und durfte durch die Beamten in Gewahrsam genommen werden. Ein übermäßiges Einschreiten, das außerhalb der Verhältnismäßigkeiten lag, sei nicht nachweisbar.

Fazit: Wenn es kracht, sofort die Hände zum Himmel (bitte dabei nicht das unsägliche Hüttenlied singen), damit man nicht versehentlich zum "Anscheinsstörer" wird...

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