Zum Spiel gegen die TSG Hoffenheim am 24. Oktober 2009 wartete die Polzei in Nürnberg für einige mit Stadionverbot überzogenen Fans des Glubb mit einem besonderen Schmankerl auf: Meldauflagen. Soll heißen, der Betroffene muss sich am Tag des Auswärtsspieles bei der Polizeidienststelle seine Heimatgemeinde melden und zwar exakt während des Spieles.

So wurde auch das RSH-Mitglied Karl Broggert (Name von der RSH geändert) von seiner Heimatgemeinde L. am 19. Oktober 2009 eine Auflage erteilt, sich am 24. Oktober 2009 um 15:30 unter Vorlage seines Ausweises bei der Polizeiinspektion in A. vorzustellen. Für die Zuwiderhandlung wurde ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000€ angedroht.

Gegen diese Auflage erhob Broggert mit Unterstützung der RSH über unseren Anwalt Klage zum Verwaltungsgericht. Mit Erfolg. Das Gericht urteilte, dass der Bescheid der Gemeinde L. rechtswidrig war und dass Broggert dadurch in seinen Rechten verletzt wurde. Die Gemeinde L. muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein endgültiger Bericht folgt.

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