Teil 1:

Trotz bestehendem Stadionverbot besuchte der in der Nordkurve auch als Wessi-Luigi (Name von der RSH geändert) bekannte Glubb-Fan ein Spiel unseres Lieblingsvereins. Wie zu erwarten war, wurde er - obwohl es sich um ein nicht allzu nahe gelegenes Auswärtsspiel handelte - von sorgfältigen Polizeibeamten entdeckt und zur Anzeige wegen Hausfriedensbruch gebracht. Mit Hilfe unseres Anwalts konnte jedoch sogar ein bereits ergangener Strafbefehl über doch immerhin 1200€ aus der Welt geschafft werden. Das Verfahren wurde ohne weitere Auflagen eingestellt.

Teil 2:

Das RSH-Mitglied Wessi-Luigi (Name von der RSH geändert) war einmal wieder in Sachen Fussball unterwegs, als er plötzlich Teil einer sehr unschönen Szene wurde. Sogenannte Fans griffen im Rahmen eines Spiels im Ruhrpott eine Straßenbahn an.

Wie es in unserem Arbeitsumfeld so üblich ist, wurde Luigi, der sich eben gerade an diesem Platz aufhielt, plötzlich und unverhofft zum Tatverdächtigen und dann ganz zügig auch zum Schuldigen. Gegen ihn erging ein Strafbefehl über 1800€. Mit Hilfe unseres Anwalts legte er gegen diesen Einspruch ein. Peinlich genug: Das Gericht ordnete daraufhin erst einmal Nachermittlungen an, wohl um aufzuklären, welchen Sachverhalt es da eigentlich für strafbar erachtet hatte. Zur großen Verwunderung kam bei den Nachermittlungen überhaupt nichts heraus. Daraufhin erklärten sowohl das Gericht wie auch die Staatsanwaltschaft ihre Bereitschaft, das Verfahren einzustellen. Natürlich wehrte sich Luigi hiergegen nicht. Ein befremdlicher Nachgeschmack verbleibt natürlich schon, sollte doch sowohl der Strafbefehlsantrag durch die Staatsanwaltschaft sowei dessen Erlass durch das Gericht aufgrund eines ausermittelten Sachverhalts erfolgen. Die RSH rät daher grundsätzlich dazu, Strafbefehle nicht ohne weiteres zu akzeptieren. Fragt lieber einmal mehr nach, anstatt später zu jammern…

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