Beim Vorbereitungsspiel zur glorreichen Saison 2019/20 spielte der 1. FC. Nürnberg am 21.07.2019 gegen Paris St. Germain, dessen deutscher Trainer Tuchel allen bekannt sein dürfte.

Unser Mitglied Felix Kobold (Name von der RSH geändert) wollte nach dem Spiel dem Trainer des französischen Erstligisten mitteilen, dass er ein großer Fan von ihm sei. Wahrscheinlich etwas enthemmt durch konsumierten Alkohol und eine verlorene Wette, sprang Felix nach dem Spiel an der Gegengerade über die Bande und rannte zu seinem Idol.

Wer bei einer Internetsuchmaschine „Flitzer Nürnberg Paris“ eingibt, findet zum Vorfall u. a. auch ein Video zum Vorfall.

Nun betrachten wir mal die Sache rechtlich. In der Tat liegt laut Stadionverordnung der Stadt Nürnberg ein Verstoß vor. Das Spielfeld ist ein separat geschützter Raum: Wer diesen betritt, läuft Gefahr eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zu erhalten. Das einzige, was zu beachten ist: Nur der Hausrechtsinhaber - in diesem Falle der FCN - kann den für die Verfolgung erforderlichen Strafantrag stellen.

Für uns von der RSH war die Geschichte anfangs keine große Sache. Was sollte schon passieren? Anzeige wird der FCN nach der schlechtesten Bundesligasaison aller Zeiten bestimmt nicht stellen – denn man muss doch froh über jeden Zuschauer sein. Eine Entschuldigung, ein kurzes Stadionverbot, das zur Bewährung ausgesetzt wird und fertig ist der Fall.

Da haben wir jedoch die Rechnung ohne die Sicherheitsabteilung des FCN gemacht. Denn auf eine schriftliche Entschuldigung einen Tag nach dem Vorfall bekam unser Mitglied mitgeteilt, dass das Betreten des Innenraums nicht toleriert werden könne und die weiteren strafrechtlichen und verbandsrechtlichen Maßnahmen folgen werden. Tatsächlich wurde es wenige Tage nach dem Vorfall gemacht. Der Strafantrag wurde bei der Polizei unterschrieben. Zudem bekam das Mitglied vom FCN ein bundesweites Stadionverbot bis zum 30.06.2020. 

Strafrechtlich wurde die Sache mit Hilfe eines RSH-Anwaltes im Strafbefehlsverfahren beendet. So kostete die Sache Felix alles in allem schlappe 3.000,00 EUR - dank des unterschriebenen Strafantrages. Die glorreichen Auftritte der Mannschaft durfte er trotz gültiger Dauerkarte wegen bestehenden bundesweiten Stadionverbotes nicht ansehen.

Der FCN war sich aber während der Coronazeit nicht zu schade, Felix anzuschreiben, ob er denn auf die Rückerstattung seiner Dauerkarte verzichte, da er ja schließlich auch Teil des Ganzen sei.

Erstellt: 02.08.2020

 

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