Das Auswärtsspiel am 06.08.2016 in Dresden bleibt vielen Fans des 1. FC. Nürnberg lange in schlechter Erinnerung. Nicht das Endergebnis von 1:1 sorgte für Unmut bei den 3.000 Gästefans, sondern eine Maßnahme der Polizei, die das Abwandern/Verlassen des Stadions absichtlich für lange Zeit blockierte. Wir berichteten damals schon auf unserer Homepage: Horror-Auswärtsspiel für Fans des 1. FC Nürnberg in Dresden

Was war passiert?

In Dresden werden Gästefans, die mit Bussen anreisen, weit vor Dresden von der Polizei abgefangen und auf einen weit abgelegenen Busparkplatz geleitet. Von dort aus geht es dann mit sogenannten Shuttlebussen zum Stadion. Hierbei ist es so, dass die Busse in eine Art Schleuse vor den Gästebereich gebracht werden, der mit zwei Toren, Zäunen und massenhaft Polizei so gesichert ist, dass man sich nur noch in das Stadion über einen verengten Weg begeben kann. Zugfahrende oder Fans, die mit dem PKW anreisen, müssen auch diesen Käfig über den einzigen Zugang, in den die Busse einfahren, betreten. Nach dem Spiel müssen dann die Busfahrer auf einen Shuttlebuskonvoi warten, der immer aus Blocks von drei Bussen besteht, so dass nur ca. 200 Fans gleichzeitig mit den Bussen den Bereich verlassen können.

An dem sehr heißen Tag im August 2016 sperrte die Polizei den Abmarschweg der Auswärtsfans, so dass sich ein Rückstau bildete. Die 3.000 Gästefans waren im Stadion unfreiwillig gefangen und konnten das Stadion nicht verlassen.

Die Menge konnte nicht mehr vor und zurück, eine wahrnehmbare Kommunikation beispielsweise über Lautsprecher gab es nicht. So standen die Fans in der prallen Sonne ohne Wissen, warum und weshalb kein Abwandern möglich sei. Die Polizei ließ auch keine Person durch die Absperrgitter hindurch, auch wenn diese Leute nicht mit Bussen angereist waren. So konnten die letzten Fans erst nach 90 Minuten das Stadion verlassen.

Beschwerden bei den Vereinen wurden nicht oder in der üblich abwertenden Art beantwortet. Dem FCN beispielsweise war es wichtig darauf hinzuweisen, dass ja die Zuständigkeit unserer Kritikpunkte bei den jeweiligen Institutionen in Dresden liege und man sich doch an diese wenden möchte und die Einsatzleitung der Polizei bedauerte den Vorfall, hatte aber gleichzeitig auch ein Portfolio an Ausreden parat.

Die RSH gab sich jedoch hiermit nicht zufrieden, stellte es doch in unseren Augen eine unrechtmäßige Polizeimaßnahme dar, die mit einer freiheitsentziehenden, unbegründeten Maßnahme versehen war. Die RSH reichte Klage beim Verwaltungsgericht in Dresden ein und erweiterte die Klage nach einem weiteren Auswärtsspiel am 31.03.2018 in Dresden, nachdem auch bei diesem Spiel ähnliche Zustände wie 2016 vorzufinden waren.

Einige Schriftsätze zwischen Polizei und RSH-Anwalt später kam dann doch noch im ersten Quartal im Jahre 2019 Bewegung in die Sache. Das Verwaltungsgericht schlug eine Mediation am 08.04.2019 zwischen Polizei und RSH vor. Diese sollte das Ziel einer außergerichtlichen Verständigung haben, eine Richterin war die Mediatorin. Spätestens jedoch als die sehr schlecht vorbereitete und unwissende Richterin erzählte, dass man sich für die Fans von Dynamo Dresden, wenn man die Zeitung lese, schämen müsse, war die Mediation für die RSH beendet.

So kam es nun zur Verhandlung am 18.12.2019 vor dem Verwaltungsgericht in Dresden. „Freistaat Sachsen gegen die RSH“ oder: fünf Richter und die Polizei gegen die RSH. Zu Beginn der Verhandlung wurde von der vorsitzenden Richterin die Klage als zulässig erklärt, was im Verwaltungsrecht schon einen Erfolg für uns darstellte, da nicht jede Polizeimaßnahme gerichtlich überprüft werden kann. Im Laufe der Verhandlung stellte sich dann wieder heraus, dass die Richter von Fußball keinerlei Ahnung hatten und auch nicht verstehen wollten, um was es der RSH in dem Verfahren ging – nämlich um die freiheitsentziehenden Maßnahmen bei zwei Spielen und der Wiederholungsgefahr eben dieser. Auch die ausführlichen Erklärungen, dass es im gesamten Bundesgebiet kein Sicherheitskonzept gebe wie in Dresden, konnten die Richter nicht überzeugen. Die Polizei, vertreten durch den Leitenden Polizeidirektor, hatte dann leichtes Spiel. Dankbar waren die Richter, als der Beamte von Überfällen, ständigen Raubdelikten, Körperverletzungen und Angriffen auf Gästefans berichtete. Denn nun konnten die Richter uns erklären, dass die Klage abgewiesen werde, da man höchstens von einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme sprechen könne, die natürlich im Sinne der Sicherheit gewesen sei. Nun blieb uns als RSH nicht mehr viel Spielraum, als aus Kostengründen die Klage nicht weiter zu verfolgen und zurück zu nehmen.

 

Fazit:

Auch wenn man keinen richterlichen Erfolg vorzuweisen hat, haben wir die Polizei in Dresden gefordert und sie wankte auch. So gab die Polizei sehr wohl Fehler beim Spiel 2016 zu, u. a. dass es keine ausreichende Kommunikation gegeben hätte und das Sicherheitskonzept mehrmals überarbeitet wurde. Es sollen sogar bauliche Veränderungen herbeigeführt worden sein. So konnte man als RSH beim Spiel in Dresden am 27.07.2019 einen fast schon befriedigenden Abmarsch der Gäste beobachten.

 

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