Am 07.10.2018 besuchte unser Mitglied Tom Tomate (Name von der RSH geändert) das Spiel RB Leipzig gegen unseren Glubb. Soweit so unspektakulär. Denn welch langwieriges Nachspiel dieser Stadionbesuch in Leipzig für ihn haben würde, das erahnte Tom zu diesem Zeitpunkt nicht mal im Ansatz.
Der Spuk ging los als er im Februar 2019 eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung im Briefkasten vorfand. Vermummt solle er sich haben und damit eine Straftat nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz begangen. Kann ja nichts passieren dachte er zunächst, schließlich hatte er sich nicht vermummt. Sein Bauchgefühl riet ihm allerdings nichtsdestotrotz anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Und es sollte ihn nicht täuschen.
Der mandatierte RSH-Anwalt gab nach Akteneinsicht im Mai 2019 eine Stellungnahme ab, in der er die Einstellung des Ermittlungsverfahrens anregte und darauf hinwies, dass der Vorwurf an Tom unzutreffend sei, da dieser sich schlicht nicht vermummt habe. Nunmehr werde sich das schon aufklären - so dachte man - schließlich gab es ja mehrere Videoaufnahmen vom Vorfall.
Zunächst tat sich allerdings eine für Tom quälend lange Zeit gar nichts. Erst auf Nachfrage seines Anwalts teilte die Staatsanwaltschaft im Dezember 2019 mit, dass die Ermittlungen noch andauerten. Auf eine weitere Nachfrage im August 2020 teilte die Staatsanwaltschaft dann mit, dass das Verfahren nunmehr beim Amtsgericht Leipzig sei. Im November 2020 flatterte dann schließlich ein Strafbefehl ins Haus. Nicht mehr nur Polizei und Staatsanwaltschaft, nunmehr war also offensichtlich auch das Gericht fälschlicherweise zu der Überzeugung gelangt, dass sich Tom vermummt habe. 900,00 € Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten sollte er bezahlen.