Kurz nach Abpfiff des letzten Derbys des Glubb gegen Fürth im Max-Morlock-Stadion eilte die Polizei zu einem Einsatz auf die Gegengerade, wo aufgebrachte Nürnberger Anhänger gesichtet wurden. Nach Meinung der Polizei versuchten diese, in die Südkurve zu den Gästefans zu gelangen. Ein junger Nürnberger befand sich wie einige andere im Unterrang der Gegengerade und eilte gerade in Richtung Ausgang, als die Polizei in den Block 19b hineinstürmte. So landete das RSH-Mitglied direkt in den Armen eines Polizeibeamten, der sich dadurch in seiner Maßnahme behindert sah. Selbstverständlich folgte die Anklage zum Jugendrichter wegen Widerstands. Aktiven Körperkontakt habe er eingesetzt, so der Vorwurf, um das Vordringen der Beamten zu verhindern.

Bei Gericht war es wie so oft: Das vorhandene Video wurde unterschiedlich interpretiert. Wirklich gutes Videomaterial gab es nicht, weil die Kamera auf eine andere Gruppe von Personen schwenkte und sich das angeklagte Geschehen nur ganz am Rande – teils verdeckt vom Oberrang – zeigte. Eine Person war zu sehen, die zunächst Richtung Blockausgang rennt und in kürzester Zeit wieder zurück eilt, da Menschen schon mit unmittelbarem Zwang von der Polizei nach unten gedrückt werden. Der Verteidiger fragte in der Verhandlung, weshalb das ein Widerstand sein soll, wenn jemand zum Ausgang rennt und den Polizeibeamten quasi in die Arme läuft.

Trotz alledem bestand der Jugendrichter darauf, den Polizeizeugen zu vernehmen, was geraume Zeit dauerte, da er beim falschen Gericht erschienen war und sich beträchtlich verspätete. Dann aber schilderte er, dass der angeklagte Fan ca. zehn Meter von ihm entfernt im Block gewesen sei, als die Polizei gerade schnellstmöglich in den Block rannte, um Angriffe zu verhindern und einen mehrmals ausgesprochenen Platzverweis durchzusetzen. Lautstark habe man den Verweis gerufen und dann durchsetzen wollen. Dann habe es eine „kleine Auseinandersetzung“ mit dem Nürnberger gegeben, der in Richtung der in den Block rennenden Polizeigruppe lief. Genau an der Stelle, die das Video nicht zeigte, wurde die Auseinandersetzung lokalisiert: „Er hat versucht zu verhindern, dass wir nach unten in den Block gehen“.

Nun ja, das Video ließ alle Interpretationsvarianten zu. Ein eher versehentliches Rennen in Richtung der gar nicht hereineilenden Polizei mit reflexartiger Kehrwendung des RSH-Mitglieds war ebenso gut vorstellbar. Doch der Jugendrichter wollte auf Erziehungsmittel nicht verzichten. Natürlich sei es ein Widerstand, wenn man mit der Polizei „etwas rangelt“, wie der Zeuge meinte. So ganz verschließen wollte er sich aber dann der ungewöhnlichen Situation doch nicht: „Normalerweise gibt es Jugendarrest für einen Widerstand“. Letzten Endes gab es 30 Stunden gemeinnützige Arbeit für das In-die-Arme-Laufen mit „kleiner Auseinandersetzung".

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