Die torlose Begegnung zwischen dem MSV Duisburg und dem 1. FC Nürnberg am 24.10.2015 dürfte sich nur wenigen Glubbfans ins Gedächtnis eingebrannt haben. Da es nach Darstellung der Polizei im Anschluss an die Partie zu einer Auseinandersetzung zwischen Duisburger und Nürnberger Anhängern gekommen sein soll, hätte man sich jedoch eine genauere Erinnerung eingesetzter Polizeibeamter in der zwei Jahre später stattfindenden Hauptverhandlung beim Amtsgericht Duisburg vorstellen können. Immerhin klagte die Staatsanwaltschaft zwei Glubb-Anhänger wegen Widerstands gegen Polizeibeamte an. Es sei zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Fangruppierungen gekommen, woraufhin die Polizei die Gruppen getrennt hätte und Personalien feststellen wollte. Dabei habe einer der Angeklagten zweimal versucht, eine Polizeikette zu durchbrechen. In dem Moment, als ihn ein Beamter zur Personalienfeststellung ergreifen wollte, habe der andere Angeklagte dies verhindern wollen. Nun sollten von beiden die Personalien festgestellt werden, wobei beide Angeklagte die Hände der Beamten weggestoßen hätten. So der Anklagevorwurf.

Der RSH-Anwalt, der einen der beiden Angeklagten vertreten hat, hatte schon vor der Verhandlung mehrfach beantragt, das Videomaterial der Polizei beizuziehen. Doch zu dessen Verwunderung soll der Einsatz in keiner Weise gefilmt worden sein, wie die Staatsanwaltschaft behauptete. Überraschend: Denn die Polizeizeugen berichteten, dass sie 400 – 500 Fans auf der Abreise vom Stadion begleitet haben. Dabei hätten sich 20 – 30 Personen, die sie als „C-Fans“ bezeichneten, an der Spitze befunden und eine Polizeikette durchbrochen, bevor sie von Reiterstaffeln zurück in die Gruppe der Nürnberger gedrängt worden seien. 

Durch das Zurückdrängen seien mindestens 40 – 50 Personen eingekesselt worden. Dabei seien neben Beamten zu Fuß auch Reiterstaffeln im Einsatz gewesen. Und das alles ohne jede Kameraaufzeichnung? Ohne einen Kamerawagen? An einen solchen könne sich der Zeuge nicht erinnern, gab er an. Immerhin bestätigte er, dass der Einsatz von Kamerafahrzeugen üblich sei.

Überraschend gestaltete sich aber auch die Vernehmung des zweiten Beamten vor Gericht. Der war sich nämlich „sicher“, dass ein Videobeweissicherungsteam aus Düsseldorf vor Ort gewesen wäre. Die Frage könne aber nur der Einsatzleiter beantworten. Doch an dieser Stelle endete die Verhandlung relativ abrupt. An ein Wegstoßen von Händen konnte sich der Beamte nämlich trotz mehrfachen Vorhaltens seiner ursprünglichen Angaben im Ermittlungsverfahren überhaupt nicht mehr erinnern. Nur, dass der eine an der Kapuze des anderen gezogen habe. Dieser habe vorher versucht durch „Herüberlaufen“ die Polizeikette zu umgehen. Nach einiger juristischer Diskussion und der Anregung des Verteidigers des angeklagten RSH-Mitglieds, sich die Voraussetzungen des Widerstandsparagrafen noch einmal näher anzusehen, waren sich dann plötzlich alle einig:Beide Angeklagten wurden freigesprochen.

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