Als am 19.10.2013 in Frankfurt die Bundesligapartie Eintracht Frankfurt gegen den Glubb stieg, „begleiteten“ Bundespolizisten wie gewohnt die Heimfahrer im Zug. Zu ihren Aufgaben zählten sie dabei offenkundig auch, Reisende in den Zug zu schubsen, um die Weiterfahrt zu ermöglichen. 

So schilderte es jedenfalls ein RSH-Mitglied, das sich auch in dem Zug befand. Als er bei einem Zwischenhalt gerade wieder in den Zug einsteigen wollte, dabei grundlos von einem Ordnungshüter mit körperlicher Kraft in den Waggon gestoßen wurde und noch mit den Worten „Halt's Maul!“ beleidigt wurde, verlangte der Glubbanhänger den Namen des Beamten. Widerwillig und erst nach mehrmaliger Aufforderung wurde dieser genannt. 

Im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde bestätigte die Bundespolizeidirektion Koblenz den Vorfall sogar dem Grunde nach. Natürlich sei die Maßnahme gerechtfertigt gewesen. Reisende hätten sich bewusst in den Türbereich gestellt, um die Schließung der Türen zu blockieren, damit abwesende Mitfahrer wieder zusteigen konnten. Die polizeiliche Maßnahme sei daher erforderlich gewesen. Offenbar sind Bundespolizisten Hilfskräfte der Deutschen Bahn. 

„Halt's Maul!“ jedoch, so der Dienstherr, sei nicht gefallen. Es wäre auch überraschend gewesen, wenn der Beamte das zugegeben hätte. Schließlich lege die Bundespolizeidirektion „sehr großen Wert auf professionelles, jedem Einzelfall angemessenes und korrektes Verhalten ihrer Beamtinnen und Beamten“ heißt es in der Beantwortung der Dienstaufsichtsbeschwerde. Dass „Halt's Maul!“ darunter nicht fällt, scheint wohl auch den Beamten klar zu sein, die eine solche Aussage dementsprechend bestritten. 

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