... führte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach dem Spiel des 1. FC Nürnberg gegen den FC Bayern München am 17.11.2012 Medienberichten zufolge zunächst Vorermittlungen durch. Hintergrund war das Verhalten der Spieler des FC Bayern München nach dem 1 : 0, insbesondere des Spielers Mario Mandzukic. Dieser streckte beim Torjubel, wie auf verschiedenen Videoaufnahmen und Fotos deutlich zu erkennen war, den rechten Arm ausgestreckt für mehrere Sekunden nach oben.
Den Medien war später zu entnehmen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen nicht aufgenommen werde. Dabei erfüllt die Geste aus objektiven Gesichtspunkten den sogenannten "Hitlergruß". Weiterhin ließ Mandzukic zunächst öffentlich verlautbaren, dass es sich nicht um einen Gruß an kroatische Kriegsgeneräle gehandelt habe, wie teilweise von den Medien vermutet worden war.Erst später ließ er durch seinen Manager ausrichten, es habe sich doch um einen Gruß an die Generäle gehandelt – offenkundig nachdem er erfahren hatte, dass gegen ihn ermittelt wird.
Es erschien der RSH daher nicht nachvollziehbar, weshalb ein Ermittlungsverfahren nicht aufgenommen wurde, denn Mandzukic bestritt schließlich selbst, dass es sich um einen militärischen Gruß an die umstrittenen Generäle Ante Gotovina und Mladen Markac gehandelt habe. Dies erhärtete den Verdacht einer Straftat nach § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), in dem es heißt: "Kennzeichen ... sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen." Deshalb baten wir mit Mail vom 30. Januar 2013 den Generalstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth um Mitteilung, weshalb in diesem Fall ein Ermittlungsverfahren nicht aufgenommen wurde und inwieweit dies in Einklang mit der sonstigen Praxis der Einleitung von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Bundesligaspielen stehe.
Da ein halbes Jahr lang keinerlei Reaktion erfolgte, erinnerten wir in einer Mail vom 8. Juli an unsere seinerzeitige Anfrage und baten erneut um Beantwortung.
Wieder warteten wir auf eine Antwort, diesmal über einen Monat, aber nichts passierte. Daraufhin wandten wir uns am 18. August mit der Bitte um Unterstützung an das Bayerische Staatsministerium der Justiz als übergeordnete Behörde und regten an, von Seiten des Ministeriums den Generalstaatsanwalt in Nürnberg zu einer Reaktion zu bewegen oder uns direkt eine Antwort auf die von uns gestellten Fragen zukommen zu lassen.
Prompt bekamen wir bereits am 23. August die Mitteilung aus München, man habe unsere Eingabe an den Generalstaatsanwalt in Nürnberg weitergeleitet. Infolgedessen waren wir guter Hoffnung, nun bald Antwort zu bekommen.
Aber weit gefehlt! Wieder mussten wir über ein Vierteljahr warten, ehe man sich zu einer Reaktion herabließ. Am 12. Dezember teilte uns die Staatsanwaltschaft dann schließlich mit, dass Auskünfte aus einem bei ihr anhängigen Verfahren per e-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich seien und bat darum, eine postalische Erreichbarkeit anzugeben.
Daraufhin benannten wir die Kanzlei eines der mit uns zusammenarbeitenden Anwälte als Postanschrift und baten darum, die langersehnte Antwort dorthin zu richten.
Schon wenige Tage später war diese dann auch da. Die erhoffte Auskunft enthielt sie jedoch nicht. Vielmehr teilte man mit, es träfe zwar zu, dass seinerzeit anlässlich des "gezeigten, militärisch anmutenden Grußes" Vorermittlungen eingeleitet worden seien. Diese seien jedoch eingestellt worden.
Man habe außerdem festgestellt, dass weder die RSH noch deren Mitarbeiter, der die Anfrage in deren Namen an die Staatsanwaltschaft gerichtet hatte, Verfahrensbeteiligte wären. Da auch durch eine Internetrecherche keine postalische Anschrift der RSH zu ermitteln gewesen wäre, sei eine Beantwortung unterblieben.
Trotz der Tatsache, dass sehr wohl eine Postanschrift im Impressum unserer Homepage hinterlegt und für jedermann sichtbar ist, ließen und lassen wir die Sache jetzt ruhen und nehmen zur Kenntnis, dass man offensichtlich keine Auskunft geben will. Schade! Interessiert hätte es uns schon - vor allem auch, wieso man den nach oben gestreckten Arm einen "militärisch anmutenden Gruß" nennen kann. Uns wäre nicht bekannt, wo im militärischen Bereich diese Form des Grußes Verwendung findet oder fand - außer halt vor langer Zeit.