Eine schöne vorweihnachtliche Bescherung wurde einem jugendlichen Glubbfan in Form eines Prozesses mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Hersbruck zuteil.

Ein immer wiederkehrendes Problem, das Auswärtsfans in Freiburg haben, ist das Verbot von Zaunfahnen. Auch beim letzten Gastspiel ließen es sich die Fans aus Nürnberg nicht nehmen, zur optischen Gestaltung des Auswärtsblocks und im Zuge der noch bestehenden Fankultur ihre Fahnen aufzuhängen. Ärger war da vorprogrammiert und anscheinend von den Verantwortlichen des SC Freiburg auch so gewollt.

Kurz vor Beginn des Spieles betraten drei Ordner mit der Absicht den Block, ausgerechnet die sensibelsten Fanutensilien, nämlich die Zaunfahnen, zu entfernen. Nun kam es, wie es kommen musste. Die Glubbfans waren mit dieser Maßnahme nicht einverstanden und so entstand eine Schubserei, bei der ein 60-jähriger Ordner, laut seiner Aussage, einen Schubser gegen den Brustkorb bekam und, als er seinen Kopf zur Seite drehte, einen Schlag gegen den Kiefer.

Videoaufzeichnungen von diesem Vorfall gab es nach Angabe der Polizei nicht, da die Kamera ausgefallen sei. Wenige Sekunden später ging sie dann erstaunlicherweise wieder!!! Aber kein Problem - ein Nürnberger SKB mit Adleraugen hatte genau gesehen, wie der oben genannte Ordner einen Schlag auf den Kopf bekam und zwar in bekannter Bud-Spencer-Manier von oben nach unten. Wie da der Kiefer getroffen werden soll, ist uns ein Rätsel.

Da neben der fragwürdigen Idendifizierung des angeblichen Täters (gleiches Problem wie schon einmal in Freiburg: Freiburger Staatsanwaltschaft macht suggestive Personenidentifizierung nicht mit) auch die Anklage durch den Staatsanwalt rechtlich fragwürdig war, bat der RSH-Anwalt um ein Rechtsgespräch. In diesem wurde dann ganz schnell das Verfahren nach § 47 Abs. 1 JGG gegen eine Geldauflage in Höhe von 600,-- Euro eingestellt.

Der Richter zeigte sich zudem von der Abwesenheit des Ordners verärgert und meinte, dass, wenn der gute Mann so wenig geschädigt wurde, dass er nicht einmal trotz Ladung zur Verhandlung kommt, kein ärztliches Attest vorliegt und er weder entschuldigt noch abgemeldet sei, brauche er sowohl den Adleraugen-SKB wie auch den extra aus Freiburg angereisten Polizeibeamten nicht als Zeugen hören.

Bleibt noch der Fan, der nunmehr 600,-- Euro + Anwaltskosten zu zahlen hat. Die Erklärung: dass nur die prozessuale Wahrheit vor Gericht zählt und nicht, wie der Tatablauf richtig war. Adlerauge sei Dank!

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