Es gibt Menschen, die planen ihre Termine straff. Dies nahmen auch Beamte der Kriminalpolizei zur Kenntnis, als sie einen Anhänger des Glubb und Mitglied der RSH nach einer gerichtlich angeordneten erkennungsdienstlichen Behandlung zur Verabschiedung an die Tür begleiteten. Er müsse ohnehin dringend weg, teilte der Betroffene den verdutzten Beamten mit: "Ich hätte sowieso gehen müssen, weil ich um 13.12 Uhr einen anderen Termin habe." Die beiden Kommissare wunderten sich, so schreiben sie später nieder, "was er denn für einen Termin haben könne."
Dass ein Glubbfan einen anderen Termin hat, fanden sie dann glatt so aufsehenerregend, dass sie einen sog. szenekundigen Beamten der Nürnberger Polizei kontaktierten. Sie berichteten ihm, dass der Herr "um 13.12 Uhr noch einen Termin hat", heißt es später in der Zeugenvernehmung. Der Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd interessierte sich dann aber weniger für die Verabredung des Betroffenen, sondern erläuterte den Kollegen von der Kripo, dass der Herr sie "wohl auf eine subtile Art und Weise" beleidigen haben wolle, weil die Zahlenkombination 1312 für "All Cops Are Bastards" stehe.
Was folgte, war ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung. Ein anderer Beamter der Kripo übernahm die Bearbeitung und holte einen Strafantrag des Polizeipräsidiums ein. Das Präsidium stellte prompt Strafantrag. Natürlich. Doch die Kripo-Beamten notierten, dass sie sich nicht beleidigt und in ihrer Ehre gekränkt fühlten. Der Glubbanhänger offenbare zwar eine "gespaltene Einstellung seiner Person und Mißachtung zur Institution 'Polizei'". Da sie die Äußerung nicht verstanden hätten, verzichteten sie jedoch auf Anzeigeerstattung.
Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin das Verfahren ein. Denn eine Beleidigung müsse für den Angesprochenen in ihrem Sinn als beleidigend verständlich sein. Dies sei in diesem Fall gerade nicht der Fall gewesen.