Als „polizeirechtlichen Rundumschlag“ bezeichnete das Verwaltungsgericht Ansbach im November 2012 eine Allgemeinverfügung der Stadt Fürth. Mit dieser Verfügung, die erst drei Tage vor dem Bundesligaderby zwischen Greuther Fürth und dem 1. FC Nürnberg vom 24.11.2012 öffentlich bekannt gemacht wurde, sollten Glubb-Anhänger aus der Fürther Altstadt quasi vollständig ausgesperrt werden. Die Auslegung der Verfügung hätte den Polizeibehörden einen unbestimmten und viel zu weiten Spielraum gelassen.

Aufgrund eines Eilantrags des zuständigen RSH-Anwalts kippte das Verwaltungsgericht die Verfügung vorläufig. Das Verwaltungsrecht mit seinen Besonderheiten machte es allerdings erforderlich, zusätzlich zum Eilantrag noch eine Hauptsacheklage einzulegen, um die Verfügung zum Derbytag tatsächlich außer Kraft zu setzen. Am Tag vor dem Derby wurde deshalb noch eine Klage bei Gericht eingereicht.

Die Stadt Fürth versuchte nun, diese Klage im Nachhinein unzulässig werden zu lassen. Sie hob die Allgemeinverfügung, gegen die sich die Klage richtete, nachträglich auf. Sie schrieb zudem an das Verwaltungsgericht, dass man der Stadt Fürth für künftige Heimspiele eine „gewisse Lernfähigkeit“ zubilligen müsse und es deshalb keinen Grund mehr für die Klage gäbe. Die Klage sei zurück zu weisen und die Klägerin müsse die Kosten tragen, so der Antrag der Stadt Fürth.

Dies akzeptierten die Klägerin und ihr Anwalt nicht und sie pochten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der mittlerweile aufgehobenen Allgemeinverfügung. Schließlich drohe für künftige Derbys eine erneute Verfügung. Das Angebot der Klägerin: Wenn die Kosten des Verfahrens übernommen werden und die Stadt Fürth sich ausdrücklich verpflichtet, die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts künftig zu beachten, könne der Rechtsstreit auch ohne mündliche Verhandlung über die Bühne gehen.

Kurz vor dem vom Verwaltungsgericht nun bestimmten Termin zur mündlichen Verhandlung knickte die Stadt Fürth ein und akzeptierte dies. Sie erkannte die Rechtsauffassung des Gerichts aus dem Eilbeschluss für künftige „ordnungsrechtliche Verfügungen“ an und sicherte zu, diese zu beachten. Die Gerichts- und Anwaltskosten trägt ebenfalls die Stadt Fürth.

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