Manchmal sind die Hightechüberwachungsanlagen  in den modernen Fußballarenen tatsächlich für etwas gut: Bert Katermeier (Name von der RSH geändert) konnte durch die Videoaufzeichnung einer Stadionkamera in Augsburg immerhin von dem Vorwurf entlastet werden, einen Ordner absichtlich die Treppen hinabgestoßen zu haben. Letzterer hatte nämlich behauptet, dass ihn Katermeier mit den Armen vorsätzlich geschubst habe. Die extrem hochauflösende Kamera jedoch förderte zutage, dass dies defintiv nicht der Fall war. Zum einen hatte Katermeier nämlich einen Becher mit einem Getränk in der Hand und zum anderen war erkennbar, dass er den Ordner wohl nur im Vorbeigehen unbemerkt mit der Schulter touchierte. Der groteske Schluss einen Polizeibeamten, dass der Vorsatz aufgrund einer ausbleibenden Entschuldigung erkennbar sei, konnte die Staatsanwaltschaft dann doch nicht überzeugen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Es mag ja nachvollziehbar sein, dass der Ordner, der tatsächlich reichlich spektakulär dir Treppen hinunterflog, im Angesicht der durchaus gefährlichen Situation unter einem Schock stand, allerdings sollte man doch erwarten dürfen, dass er bei der Wahrheit bleibt. Man stelle sich vor, es hätte das Videomaterial nicht gegeben: Wem hätte die Staatsanwaltschaft geglaubt? Einem Ordner oder einem Stehplatzbesucher?

Kuriosität am Rande: Im Rahmen der Einsichtnahme in das Videomaterial zeigte eine Antivirensoftware eine Virusbelastung an. Ob das ein Programmfehler war oder ob die Staatsanwaltschaft virenverseuchtes Material weiterreicht, verbleibt im Dunkeln.

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