...-toleranz offensichtlich in Baden-Württemberg. Mittlerweile scheint eine Entwicklung erkennbar, dass einzelne Beamte aus einer Mücke keinen Elefanten sondern ein Mammut machen wollen. So geschehen beim Antritt des Glubb in Freiburg.
Anna Gramm (Name von der RSH geändert) begab sich in Begleitung ihrer Lieben in einem Bus dort hin. Wie üblich ließ sie sich auf der Anreise ein paar beschwingende Getränke schmecken und kam mit einer durchaus respektablen Alkoholisierung grob zwischen 2 und 3 Promille in einen Polizeiaufzug. Als sie die Beamten über ihren Mittelfinger schwankend zu peilen versuchte, fühlte sich einer der Beamten, dem nach Auffassung etlicher anderer Beamten aus der Kette ganz klar die Beleidigung galt, in seiner Ehre herabgewürdigt und verletzt.
Das kuriose: Neben einer Anzeige ließ er Anna auch gleich noch ein Schreiben zukommen, dass er ein Schmerzensgeld von 200 Euro haben wolle. Zu dessen Zahlung wäre Anna sogar bereit gewesen, wenn im Gegenzug das Ermittlungsverfahren eingestellt worden wäre.
Allerdings war da noch ein Staatsanwalt. Dieser war der Meinung, dass eine Auflage an das Rote Kreuz zur Einstellung des Verfahrens besser geeignet wäre. Das Verfahren wurde also eingestellt. Doch damit nicht genug. Trotz der Genugtuung durch die Zahlungsauflage an das Rote Kreuz will der Beamte nach wie vor sein Schmerzensgeld. Annas Anwalt hat ihn auf den Klageweg verwiesen, da nach seiner Auffassung ein Anspruch nicht besteht. Bleibt abzuwarten, ob der Polizist tatsächlich Klage erheben und diese Geschichte um ein weiteres Kapitel verlängern wird.