Der Nikolaus 2008 hatte einige (nicht nur positive) Überraschungen parat für ca. 50 Glubberer. Diese waren am 06.12.2008 nach Reutlingen gereist zum Regionalligaspiel der 2. Mannschaft gegen den SSV Reutlingen. Nahezu alle wurden später von der Polizei registriert, da es zu einem Angriff der Nürnberger Fans gegen die Reutlinger „Szene E“ gekommen sein soll. Einige Reutlinger Fans seien verletzt worden, so die Polizei. Der Fan-Wagen wurde angeblich beschädigt und als die Polizei im Anmarsch war, hätten die Nürnberger Fans ein Tor aufgebrochen und seien ohne Eintrittskarte in den Block 5 des Stadions gelaufen.

Es begann ein monatelanges Ermittlungsverfahren wegen Land- und Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Der SSV Reutlingen verschickte Rechnungen und zahllose Stadionverbote, obwohl der Großteil der Ermittlungsverfahren später eingestellt wurde.

Die Nürnberger Polizei zeigte besonderen Einsatz, möglichst viele Glubb-Anhänger der angeblichen Taten zu überführen. Nachdem sich – so der Aktenvermerk der Polizei – ein damals gerade 16 Jahre gewordener Glubbanhänger bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Süd „gemeldet“ habe wegen der Ereignisse in Reutlingen, fand ein „Gespräch“ mit ihm, seinen Eltern, dem Chef der PI Süd, einem Gruppenleiter und zwei weiteren Polizeibeamten statt.

In der anschießenden Vernehmung belehrte die Polizei den „Zeugen“ nicht vorsorglich als Beschuldigten, obwohl eine Teilnahme am Landfriedensbruch ja nach Auffassung derselben Polizeiinspektion meist schon vorliegt, wenn man nur in einer Gruppe dabei ist und nicht davon läuft. Dem Zeugen wurde vielmehr versprochen, ein gutes Wort beim SSV Reutlingen einzulegen, damit das Stadionverbot aufgehoben würde.

Zur großen Freude der Ermittlungsbehörde ordnete der Zeuge einzelne Fotos von FCN-Fans angeblichen Taten zu, so dass für insgesamt fünf eine Anklage zum Amtsgericht Reutlingen folgte. Das Amtsgericht lud immer wieder zu Gerichtsterminen, die dann doch wieder abgesagt wurden – teilweise ohne den knapp 30 geladenen Zeugen Bescheid zu geben. Schließlich endete das Verfahren im September 2011 dann ohne Beweisaufnahme mit einem sogenannten „Deal“ und moderaten Strafen. Der Zeuge der PI Süd, dem man sich so angenommen hatte, musste somit nicht vor Gericht aussagen.

Ach, ein kleines Geldgeschenk hatte der Nikolaus dann übrigens doch dabei: Ein Nürnberger, der wegen bereits vorhandener Strafen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, muss 1.000,-- Euro an das Fanprojekt Nürnberg bezahlen. Dies hatte seine Verteidigerin beantragt – einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte.

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