Was ist zu tun, wenn ein enger Freund attackiert wird? Und was, wenn, der Angreifer wie aktuell ein Ordner ist oder gar ein Polizeibeamter?

In einem gerade abgeschlossenen RSH-Fall wurde der Freund unseres Mitglieds in Frankfurt am Main nach den Berichten etlicher Beobachter ohne großen Anlass überhart aus dem Gästeblock gezerrt. Darüber beschwerten sich etliche Fans lautstark, so auch Sepp Fuchsberger (Name von der RSH geändert). Plötzlich fand er sich auf dem Boden unter einem Ordnerhaufen wieder und eine Anzeige wegen eines angeblichen Faustschlages u.a. flatterte ins Haus.Das Verfahren konnte zwar durch unseren Anwalt zur Einstellung gegen eine Geldauflage von 400€ gebracht werden.

Es bleibt aber festzustellen, dass in der Regel dem Ordnungspersonal seitens der Gerichte ein großer Vertrauensvorschuss entgegengebracht wird.

Da helfen alle Gerüchte nichts, dass gerade die Ordnungsdienste, die ja ihr Geld mit dem Regeln von „Schwierigkeiten“ verdienen, ein nicht zu vernachlässigendes Eigeninteresse daran haben, dass die Zahl der Vorfälle und damit die Zahl der Arbeitsplätze konstant bleibt.

Noch problematischer wird es in der Praxis mit Polizeibeamten, bei denen man sich ja zusätzlich auch noch des Tatbestandes „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ strafbar machen kann. Dazu muss man nicht einmal groß Gewalt anwenden.

Wir können daher nur empfehlen, sich möglichst von Ordnern und Polizei fern zu halten und schon gar nicht aus falscher Solidarität Hilfeleistungen zugunsten von Freunden zu erbringen, der Schuss geht in der Regel nach hinten los!

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