Eine Fahrt kurz vor Weihnachten zum Pokalspiel Augsburg gegen Schalke wird vier jungen RSH-Mitgliedern noch einige Zeit in Erinnerung bleiben. Sie endete mit einer Festnahme der vier und einer Nacht auf der Polizeiwache. Was war geschehen? Im Zug waren die Knaben auf einen Fan des FCA gestoßen. Einer der vier nahm diesem die Fahne ab und warf sie durch den Zug. Aberakadabera: Schon hatten die vier Herren ein Ermittlungsverfahren wegen Raubes am Hals. Immerhin ein Verbrechen, mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht.
Nur ein Verfahren landete letztendlich vor Gericht. Während die Staatsanwaltschaft nach wie vor eine Verurteilung wegen Raubes forderte, gelang es dem Anwalt, das Gericht zu überzeugen, nur wegen einer Nötigung zu verurteilen. Was für den Betroffenen heißt, er kam noch einmal mit einem blauen Auge davon.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Schalziehen und gleichgelagerte Delikte nahezu immer zunächst als Raubdelikte verfolgt werden.
Traditionspflege ist nur beim Maibaumklau anerkannt, Fußballfans (und damit meinen wir ausdrücklich solche, die selbst auch kein Strafverfolgungsinteresse bei einem Schalklau hätten und nicht den Familienpapa mit dreijährigem Sohn!) dürfen von einer ähnlichen Traditionspflegebehandlung wie Kirchweihbuben nur träumen.