Nach dem Einsatz von Pyrotechnik beim Bundesligaspiel VfL Bochum gegen den 1. FC Nürnberg im Februar 2010 und mehreren erheblich verletzten Glubb-Fans war die Aufregung groß: Hohe Strafen wurden gefordert und ein hartes Vorgehen auch gegen die eigenen Anhänger von der FCN-Führung angekündigt. Hundertausende Euro Schadensersatzansprüche kursierten als Drohung für die Täter. Sogar der „Spiegel“ berichtete – es habe neben weiteren zwei Schwerstverletzte gegeben, so das Magazin. Die Kriminalpolizei Nürnberg gründete eine eigene Ermittlungsgruppe namens „AG Ruhr“.
Auch RSH-Mitglied Max Leuchte (Name von der RSH geändert) geriet ins Visier der Polizei: Auf einem Video sei er zu sehen, wie er mit einer brennenden Seenotrettungsfackel im Gästeblock wedelte. Es folgten Hausdurchsuchung, Beschlagnahme und schließlich eine Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Verletzt hatte er mit der Leuchtfackel niemand. Jedenfalls könne man das nicht nachweisen, so die Kripo.
Und in der Hauptverhandlung räumte die Polizei dann ein, dass die schweren Brandverletzungen gar nicht durch Fackeln hervorgerufen wurden, sondern durch brennendes Magnesiumpulver auf dem Boden.
Die für Max zuständige Jugendrichterin glaubte ihm, dass er niemanden verletzen, sondern nur Stimmung machen wollte. Sie folgte der Meinung des RSH-Anwalts, dass er sich nicht strafbar gemacht habe. Einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz (Ordnungswidrigkeit), für den Bußgeld fällig ist, warf sie ihm allerdings trotzdem vor – vor allem jedoch, dass seine Aktion extrem gefährlich gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft wollte dagegen eine Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung erreichen: Wer im Stadion Fackeln schwenkt, der nimmt Verletzungen der anderen Zuschauer billigend in Kauf. Nach anfänglichem Zögern stimmte dann aber auch die Staatsanwaltschaft zu: das Verfahren wurde ohne Auflagen eingestellt. Wegen einer anderen Sache (Graffiti-Sprayen) musste Max gerade erst Arbeitsstunden ableisten. Das sei genug, meinte die Richterin.