Vor dem Verwaltungsgericht Meiningen in Thüringen unterstützte die RSH ein Klageverfahren eines Mitgliedes gegen eine Meldeauflage einer Gemeinde. Diese hatte aufgrund eines Antrags der Nürnberger Polizei ohne Anhörung des Betroffenen eine Meldeauflage erlassen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit ging sehr wohl davon aus, dass eine Anhörung erforderlich sei. Das Gericht stellte sich jedoch in diesem Verfahren auf den Standpunkt, dass die Anhörung entbehrlich gewesen wäre.

Überraschendes Randgeschehen: Der junge Herr hatte im Nachhinein ein persönliches Gespräch bei der Gemeinde gesucht. Dieses habe ihn – so der Vertreter der Gemeinde im Prozess – sehr überrascht, weil er erwartet habe, dass vor ihm ein Hüne von einem Mann erscheinen werde. Das Mitglied der RSH hat aber eher Handtaschenformat und erfüllt so gar nicht das Klischee vom reißenden Wolf, wie es den Fans ganz gerne unterstellt wird…

Weitere Meldeauflagen ergingen dann übrigens nicht mehr!

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