Das vielbeachtete Verfahren gegen einen Polizeibeamten wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Amt ist vorüber. Gegen eine Zahlung von 1000€ wird das Verfahren eingestellt. Außerdem muss der Beamte die Kosten der Nebenklage des jungen Glubbfans tragen. Wie bereits im Vorfeld berichtet, hatte E. Waldmeister (Name von der RSH geändert) im Rahmen eines Einsatzes beim Spiel gegen den FC Augsburg im August 2008 die Grenzen seiner polizeirechtlichen Kompetenzen klar überschritten und den Glubbfans Sorcerer (Name von der RSH geändert), von dem er sich angegriffen gefühlt hatte, mit insgesamt vier Faustschlägen traktiert. In insgesamt drei Verhandlungstagen vor dem Amtsgericht Nürnberg gelang es dem Waldmeister nicht, sich als Unschuldslamm darzustellen.

Und das, obwohl er mit einem Kollegen schweres Geschütz auffuhr: Dieser will nämlich beobachtet haben, dass Sorcerer den Waldmeister vorher geschlagen hatte. Diese Aussage darf bezweifelt werden, hatte doch vorher ein Zeuge bereits erklärt, er sei sich sicher, Sorcerer habe sich nichts zu schulden kommen lassen. Im Endeffekt sah das Gericht allerdings den Beamten, der in einen Pulk von Fans eingedrungen war, wohl in solcher Bedrängnis, dass es die Schuld des Waldmeister als nicht ganz so gravierend wertete. Weiter fiel ins Gewicht, dass der Polizist durch das Verfahren einem Beförderungsstop unterlag. Am Ende fasste er sich auch noch ein Herz und entschuldigte sich bei Sorcerer.

Der Anwalt von Sorcerer konnte sich nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, dass es zu dem Verfahren gegen den Beamten gar nicht gekommen wäre, hätte letzterer nicht seinerseits Sorcerer angezeigt und ihn mit einer Schmerzensgeldklage überzogen. Dies sei letztlich der Auslöser gewesen, weshalb Sorcerer zu einer Gegenanzeige gegen den Beamten gezwungen gewesen sei. Die Schmerzensgeldklage hat Sorcerer übrigens mit einer Widerklage beantwortet, die er gewonnen hat (wir berichteten).

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